Der Name ist neu, doch die Ablehnung ist geblieben. Auch die Steuervorlage 17, die Nachfolgerin der vom Volk abgeschmetterten Unternehmenssteuerreform III, stösst beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) auf heftige Kritik.
Die Vorschläge des Bundesrats seien «inakzeptabel», so die Meinung der Gewerkschaften. Besonders gegen den Strich geht dem Dachverband, dass die Vorlage erneut «massive» Steuersenkungen für Unternehmen vorsehe und zulasten der Privathaushalte gehe. Damit unterscheide sich der Vorschlag des Bundesrats insgesamt «nur marginal» von der Unternehmenssteuerreform III, sagte SGB-Chef Paul Rechsteiner heute an einer Medienkonferenz.
Ungeachtet des Volksentscheids wollten Bundesrat und Kantonsregierungen erneut bei rund 200'000 Unternehmen die Gewinnsteuern massiv senken. «Das ist grotesk», findet auch SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart. Denn davon, dass die Steuerprivilegien abgeschafft werden, seien nur ungefähr 400 Firmen massgeblich betroffen. Trotzdem würden fünfhundertmal mehr Unternehmen von Steuererleichterungen profitieren.
USR III war wuchtig abgelehnt worden
Die Schweiz muss aufgrund internationalen Drucks die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Daher legte der Bundesrat dem Volk im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III vor, welche von diesem wuchtig mit 59,1 Prozent abgelehnt wurde.
Mit der Abschaffung der Steuerprivilegien werden die Statusfirmen ordentlich besteuert und hätten weniger Geld in den Kassen. Es besteht die Befürchtung, dass diese Unternehmen ohne Gegenmassnahmen aus der Schweiz abwandern würden – deshalb die Gegenmassnahmen.
Dass dies eintreffen wird, glaubt der Gewerkschaftsbund jedoch nicht. «Manche werden einfach den Kanton wechseln», sagte Lampart. Die Statusgesellschaften befänden sich vor allem in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Waadt und Zug. Waadt und Zug hätten bereits sehr tiefe Steuern, Firmen in den anderen Kantonen könnten dann einfach ihre Gewinne verschieben.
Zechen müssten Private zahlen
Besorgt zeigt sich der SGB wegen der Privathaushalte. Wenn die Unternehmen weniger Steuern bezahlten, müssten die Einbussen letztlich die Haushalte bezahlen, sagte Rechsteiner, nämlich «in Form von steigenden Belastungen oder von Leistungsverschlechterungen».
Der Bundesratsvorschlag sähe diesbezüglich zwar auch Verbesserungen vor, räumte Rechsteiner ein. Er spricht damit die Dividendenbesteuerung und die Erhöhung der Kinderzulagen an. «Diese Verbesserungen stehen aber in keinem Verhältnis zu den neuen Steuervorteilen für Unternehmen.»
Für den Fall, dass der Bundesrats-Vorschlag ohne nennenswerte Anpassungen durchs Parlament kommt, droht der SGB bereits: «Bei unveränderter Ausgangslage» sähe man sich gezwungen, seinen Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen, sagt Rechsteiner. (SDA/lha)