Dies sei eine der möglichen Verhandlungspositionen, ohne am Grundsatz des freien Personenverkehrs zu rütteln, sagt der Economiesuisse-Präsident im Interview mit der «NZZ am Sonntag».
Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits der ehemalige Schweizer Spitzendiplomat Michael Ambühl gemacht: Er regte an, dass die Schweiz bei einer übermässig starken Nettoeinwanderung eine Schutzklausel anrufen könnte. Unterhalb dieser Grenze würde die Personenfreizügigkeit gelten.
Karrer glaubt, dass dies Anreizwirkung für die Unternehmen haben könnte: «Eine solche Regelung könnte ein Anreiz für uns sein, möglichst viele Inländer zu beschäftigen, damit man nicht auf die Schutzklausel zurückgreifen muss», sagt er.
Es gebe Firmen, die beispielhaft vorgingen und stark darauf achteten, das Potenzial in der Schweiz besser zu nutzen, sagt Karrer, hält jedoch fest: «Es wäre dienlich, wenn Firmen bei der Rekrutierung ihren Beitrag leisten: durch die bessere Ausschöpfung des Potenzials an Frauen, Jugendlichen oder älteren Arbeitskräften.»
Den in der Masseneinwanderungsinitiative festgeschriebenen Inländervorrang hält Karrer indes für nicht kompatibel mit der Personenfreizügigkeit. «Damit man nicht in Konflikt kommt mit den EU-Verträgen wäre es sinnvoll, aufgrund von Einwanderungs- und Arbeitsmarktdaten eine mögliche Interventionsschwelle pro Jahr festzulegen. Bis zu dieser Schwelle wäre die Zuwanderung erlaubt», sagt Karrer.
«Wir streben eine Pauschallösung an. Das wäre effizienter, als wenn man für jeden Ausländer den Nachweis erbringen muss, dass in der Schweiz eine solche Arbeitskraft nicht auffindbar ist.»
Im angebrochenen Jahr dürfte die Zuwanderung gemäss Prognosen von Economiesuisse allerdings ohnehin leicht zurückgehen. Dies weil sich laut Economiesuisse auch das Wirtschaftswachstum etwas abschwächen wird.