Unterlagen müssen in Papierform eingereicht werden
Die Schweiz sucht ihren Chef-Spion per Inserat

Die Nachfolge von Markus Seiler als NDB-Direktor ist noch nicht geregelt. Jetzt können sich Hinz und Kunz dafür bewerben. Aber Achtung: Digitale Bewerbungen werden nicht akzeptiert.
Publiziert: 05.12.2017 um 15:35 Uhr
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Aktualisiert: 21.09.2018 um 08:43 Uhr
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Die Schweiz sucht ihren «M»: Judi Dench verkörperte die Rolle als Chefin von James Bond.
Foto: Sony Pictures

Seit dem 1. Dezember ist Markus Seiler nicht mehr Chef des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Er trat seine Stelle als Generalsekretär im Aussendepartement (EDA) an. Jetzt sucht der Schweizer Geheimdienst per Inserat nach seinem Nachfolger oder seiner Nachfolgerin.

Wer wird der neue Schweizer «M»? Bei James Bond verkörperte diese Rolle lange die mütterlich-strenge Judi Dench. Mit ausgeprägten Mutterinstinkten erreicht der Nachfolger in der Schweiz aber nicht viel.

Wer sich bewerben will, muss unter anderem folgende Fähigkeiten mitbringen: einen Hochschulabschluss und mehrjährige Führungserfahrung auf strategischer Stufe. Dazu sehr gute Kenntnisse des sicherheitspolitischen Umfelds der Schweiz.

Bewerbung nur in Papierform

Die öffentliche Stellenausschreibung sorgte online für einigen Spott. «Das gibts schon nur in der Schweiz, oder?», fragte ein Twitter-Nutzer sarkastisch. Doch das Vorgehen des Bundes sei zu begrüssen, weil damit Transparenz geschaffen werde, sagt Frédéric Esposito, Direktor des Observatoire Universitaire de la Sécurité an der Uni Genf, zu «Le Matin».

Der Nachrichtendienstler trauen der digitalen Bewerbung nicht, zumindest wenn es um ihren Chef geht.

Denn eine so hohe Kaderstelle müsse öffentlich ausgeschrieben werden. «In anderen Ländern geschieht dies oft intern», sagt Esposito. Für etwas Verwunderung sorgt der Zusatz im Inserat: «Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform einzureichen.»

VBS-Sprecher Lorenz Frischknecht erklärt BLICK: «Das VBS gewährleistet im Ernennungsverfahren zum Schutz von Persönlichkeit und beruflicher Stellung der Bewerberinnen und Bewerber absolute Vertraulichkeit.» Dazu gehöre zum Beispiel auch, dass die Liste der geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten als vertraulich zu klassifizieren ist.

So soll offenbar vermieden werden, dass sich eine Top-Kandidatur vorher intern herumspricht. Nur eine Person darf die Dossiers sehen. Deshalb muss die Bewerbung schriftlich mit dem Vermerk «Persönlich» eingesandt werden. Frischknecht: «Aus Sicht des VBS eignet sich diese herkömmliche Übermittlung am besten, damit die Unterlagen direkt und ausschliesslich an die zuständige Person gelangen.» 

Bewerber müssen sich übrigens sputen: Einsendeschluss ist der 10. Dezember. (neo)

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