Der Bundesrat ebnet Cargo sous terrain den Weg. Die Landesregierung lässt bis im Herbst diesen Jahres ein Gesetz für den unterirdischen Gütertransport ausarbeiten. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (59, SP) wird es dann dem Parlament vorlegen.
Cargo sous terrain will die «Fracht unter die Erde» bringen. Geplant ist, ab 2030 die grossen Schweizer Zentren unterirdisch mit Tunnel zu verbinden und so Schienen und Strassen vom Güterverkehr zu entlasten.
Viele bekannte Schweizer Firmen
Zu den Hauptaktionären von Cargo sous terrain gehören die Post, Swisscom und SBB Cargo, die Detailhändler Coop und Migros sowie der Berner Energiekonzern BKW und die Versicherer Mobiliar und Helvetia. Geplant ist, das Projekt privat zu fiananzieren.
Bewilligung beim Bund
Der Bundesrat sieht für das Projekt eine Baubewilligung im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens vor. Zuständig wäre hier der Bund. Das Verfahren lehnt sich weitgehend an jenes für Eisenbahnen an. So wären keine zusätzlichen kantonalen Bewilligungen mehr notwendig.
Für die Festlegung der Linienführungen und die Logistik-Hubs sollen hingegen die Kantone zuständig sein. Auch die umwelt- und anwohnerverträgliche Feinverteilung der Güter in den Städten muss mit den den Kantonen geklärt werden.
Zudem sollen die Betreiber Cargo sous terrain sich zur Nichtdiskriminierung verpflichten: Sie müssen also allen den Gütertransport unter den gleichen Bedingungen ermöglichen.
Bund sichert sich ab
Vor allem aber hält der Bundesrat fest, dass sich der Bund weder beim Bau noch beim Betrieb des unterirdischen Transportsystems finanziell beteiligt. Ausserdem will der Bundesrat gesetzlich verankern, dass der Bund bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Eigentümer und Betreiber angemessene Sicherheiten verlangen und in Rücksprache mit den Kantonen den Rückbau oder die Umnutzung der Anlage beschliessen kann.
Da durch die private Finanzierung von Cargo sous terrain die Möglichkeiten des Bundes für den Schutz der Infrastruktur beschränkt seien, müsse eine Schweizer Mehrheit an den Anlagen sichergestellt werden. Ausländische Investoren könnten lediglich eine Minderheitsbeteiligung halten. (pt)