Unrechtmässig bezogene Staatsgelder
Kanton Bern will Schlupfloch gegen Sozialhilfe-Missbrauch stopfen

Menschen, die zu Unrecht Sozialhilfe beziehen, können im Kanton Bern dafür teilweise nicht belangt werden. Das will die Politik nun ändern.
Publiziert: 13.09.2022 um 15:57 Uhr
Im Berner Sozialhilfegesetz gibt es ein Schlupfloch. Das will der Grossrat nun stopfen.
Foto: Keystone

Unrechtmässig bezogene Sozialhilfegelder sollen künftig im Kanton Bern auch dann zurückgefordert werden können, wenn die Bezügerin oder der Bezüger die Wohngemeinde gewechselt hat.

Einstimmig und ohne darüber zu diskutieren, überwies er im Berner Rathaus der Kantonsregierung eine entsprechende Motion mehrerer Grossratsmitglieder. Diese gehören fast allen im Parlament vertretenen Parteien an.

Regierungsrat bestätigt Problem

Die Grossrätinnen und Grossräte, die den Vorstoss unterzeichnet haben, schrieben darin, die bernischen Gemeinden seien heute unsicher, ob sie bei einem Wohnsitzwechsel von Sozialhilfebezügern unrechtmässig bezogene Sozialhilfegelder den Sozialhilfeleistungen verrechnen könnten.

Es sei unklar, ob ein bestimmter Artikel des kantonalen Sozialhilfegesetzes für diese Verrechnungen eine ausreichende Grundlage darstelle. Es dürfe nicht sein, dass sich Personen, die unrechtmässig Sozialhilfe bezogen hätten, dieser Verrechnung entziehen könnten.

In seiner Antwort an den Grossen Rat bestätigte der Berner Regierungsrat, dass es Probleme gibt: Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) sei zum Schluss gekommen, dass bei einem Wohnsitzwechsel eines Sozialhilfebezügers mit unrechtmässigen Bezügen nur dann Rückerstattungsforderungen möglich seien, wenn sich die Gläubiger und Schuldner der betroffenen Forderung entsprächen.

Schlupfloch soll bis 2026 gestopft sein

«Demzufolge könnte ein Sozialhilfeorgan nur Rückerstattungsansprüche mit laufenden Unterstützungsleistungen verrechnen, die ihm selber zustehen», schrieb die Kantonsregierung. Sie beantragte deshalb dem Grossen Rat, die Motion an die Regierung zu überweisen.

Der Regierungsrat will nun die für die Weiterverrechnung nötigen Gesetzesgrundlagen in die laufende Totalrevision des Sozialhilfegesetzes aufnehmen. Im Herbst beginnen die Arbeiten und das Schlupfloch soll 2026 gestopft sein. (SDA)

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