Fachkräftemangel ist auch bei der Polizei ein Thema: Die Korps haben vielerorts Probleme, genügend Nachwuchs zu rekrutieren. Und in vielen Kantonen ist der Pool beschränkt: Denn nur Schweizerinnen und Schweizer sind zugelassen.
Und was den Kanton Zürich betrifft, soll das auch so bleiben: Wer sich zum Polizisten oder zur Polizistin ausbilden lässt, soll weiterhin schon vor Schulstart die Schweizerische Staatsbürgerschaft haben. Die zuständige Kantonsrats-Kommission hat entschieden, dass einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative der SVP zugestimmt werden soll. Dieser SVP-Vorstoss will gesetzlich festhalten, dass im Kanton Zürich nur Schweizerinnen und Schweizer die Polizeischule besuchen dürfen.
Stadt Zürich soll ausgebremst werden
Folgt der Kantonsrat der vorbereitenden Kommission und stimmt der Parlamentarischen Initiative zu, würden die Lockerungs-Bestrebungen der Stadt Zürich direkt ausgebremst. Diese plant nämlich, auch Ausländerinnen und Ausländer mit C-Bewilligung zur Polizeiausbildung zuzulassen. Um anschliessend für die Stadtpolizei arbeiten zu können, will aber auch die Stadt Zürich einen Schweizer Pass sehen.
Der SVP geht dies aber zu weit. Sie kündigte an, sich gegen diese Lockerung zur Wehr zu setzen und reichte deshalb auf Kantonsebene den Vorstoss ein.
Schweizerpass für Staatsgewalt
Der Zürcher Regierungsrat und nun auch die Mehrheit der Kommission sind gleicher Meinung wie die SVP. Es sei nicht zu viel verlangt, sich schon vor Schulstart einbürgern zu lassen. Das Schweizer Bürgerrecht sei eine Grundvoraussetzung für die Ausübung der Staatsgewalt. Polizistinnen und Polizisten sollten deshalb wie Staatsanwälte und Richterinnen einen Schweizer Pass haben, und zwar bereits ab Beginn der Ausbildung. (SDA/sf)