Der Bundesrat will, dass die Gerichte Ehen mit Minderjährigen länger für ungültig erklären können. Zudem sollen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärkt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse aus der Vernehmlassung diskutiert und die Botschaft ans Parlament verabschiedet, wie er mitteilte.
Laut geltendem Recht können Ehen mit minderjährig Verheirateten nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die betroffene Person mit 18 Jahren volljährig geworden ist. Künftig soll dies bis zum 25. Geburtstag möglich sein. Für diese Änderung muss das Zivilgesetzbuch angepasst werden.
In Einzelfällen sollen Ehen zulässig bleiben
Allerdings sieht das geltende Recht die Möglichkeit vor, die Ehe mit Minderjährigen in Einzelfällen weiterzuführen. Daran soll auch künftig festgehalten werden. Ist eine Person zum Zeitpunkt der Beurteilung noch minderjährig, soll die Ehe fortgeführt werden können, sofern dies dem überwiegenden Interesse der Betroffenen entspricht. Ist die Person allerdings zwischen 18 und 25 Jahre alt, so muss sie aus freiem Willen erklären, dass sie an der Ehe festhalten will.
Neben dem Zivilgesetzbuch soll auch das internationale Privatrecht angepasst werden. Der Bundesrat schlägt jedoch nur für zwei besondere Fälle eine neue Regelung vor: Der eine Fall betrifft Ehen, in denen der eine Partner noch nicht 16-jährig ist – solche Ehen sollen generell nicht anerkannt werden.
Schutz vor «Sommerferien-Heiraten»
Im anderen Fall geht es um Heiraten mit Minderjährigen, wenn einer der beiden zum Zeitpunkt des Eheschlusses den Wohnsitz in der Schweiz hatte. Damit sollen laut Bundesrat sogenannte Sommerferienheiraten verhindert werden. In diesen Fällen werden Minderjährige, die in der Schweiz wohnen, während ihrer Ferien im Ausland verheiratet.
Erzwungene Ehen und Ehen mit Minderjährigen sind in den vergangenen Jahren vermehrt ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. In der Schweiz zählten Behörden in einer Erhebung zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit.
(SDA)