«Ungleichbehandlung aufgrund des Geburtsdatums»
CVP-Nationalrat will Zulagen ab Lehrbeginn

Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) verlangt eine Änderung des Familienzulagen-Gesetzes. Die im Vergleich zur Kinderzulage höhere Ausbildungszulage soll effektiv ab Ausbildungsbeginn bezahlt werden. Und nicht erst ab 16.
Publiziert: 18.03.2016 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 06:00 Uhr
Die Ausbildungszulage gibt es heute erst ab 16 – auch man die Lehre schon mit 15 antritt (Symbolbild)
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Letztes Jahr erlitt die CVP-Volksinitiative für steuerfreie Familienzulagen an der Urne deutlich Schiffbruch. Doch der Themenbereich beschäftigt die CVP weiterhin. So ortet der Solothurner CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt beim Übergang von den Kinder- zu den Ausbildungszulagen eine «Ungleichbehandlung aufgrund des Geburtsdatums», wie er sagt.

Das kommt so: Heute werden Kinderzulagen von mindestens 200 Franken monatlich ausbezahlt – und zwar bis zum Ende des vollendeten 16. Altersjahrs. Ab dann gibt es eine Ausbildungszulagen von monatlich 250 Franken, falls sich der Jugendliche in einer Ausbildung befindet.

Die Krux: Die höhere Ausbildungszulage gibts erst ab 16 – unabhängig davon, ob man schon früher mit einer weiterführenden Schule oder einer Berufslehre beginnt.

«Entlastungswirkung nicht unterschätzen»

«Die Praxis entspricht nicht mehr der Realität. Seit dem Erlass des Familienzulagen-Gesetzes im Jahr 2006 haben zahlreiche Kantone den Einschulungszeitpunkt vorverschoben», sagt Müller-Altermatt. Die Folge: Heute sind mehr Jugendliche, die eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule nach dem neunten Schuljahr beginnen, gerade mal 15 Jahre alt.

«Wer Nacktbilder seiner Kinder ins Netz stellt, macht einen Fehler»: CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt.
Foto: Christian Lanz

Müller-Altermatt macht ein Beispiel: «Ein Kind, welches beispielsweise im Juli geboren wird, tritt im Alter von 15 Jahren und 1 Monat in die Lehre ein. Ausbildungszulagen werden seine Eltern jedoch erst 11 Monate später erhalten. Die geltende Regelung entspricht also einerseits nicht dem ursprünglichen Sinn der Ausbildungszulagen und führt andererseits zu einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geburtsdatums.»

Während einer dreijährigen Berufslehre werde dadurch bis zu knapp einem Drittel der Ausbildungszeit die «falsche» Zulage ausgerichtet. «Und dies genau in jener Zeit, in welcher die oftmals nicht geringfügigen Anschaffungen für die Ausbildung anstehen», sagt Müller-Altermatt.

Zwar gehe es im Einzelfall nur um einen relativ geringen Beitrag von bis zu 550 Franken beim gesetzlichen Mindestansatz. «Allerdings darf die Entlastungswirkung nicht unterschätzt werden», sagt Müller-Altermatt. «Die Zeit, in welcher Jugendliche in die Lehre oder eine weiterführende Schule eintreten, ist für viele Familien die finanziell anspruchsvollste Zeit, sind doch oftmals noch Geschwister vorhanden, die noch nicht über eigenes Einkommen verfügen und zu versorgen sind.»

«Administration wird vereinfacht»

Stefan Müller-Altermatt hat deshalb eine parlamentarische Initiative eingereicht, um das Familienzulagen-Gesetz anzupassen. «Es ist nicht logisch und stimmig, dass der Beginn der Ausbildungszulagen an das Alter, das Ende jedoch an das Ausbildungsende geknüpft ist», so Müller. Deshalb soll die höhere Ausbildungszulage künftig mit Beginn der Ausbildung ausbezahlt werden. 

Mit dieser Anpassung werde nicht nur eine Ungerechtigkeit beseitigt, sondern auch gleich noch die Administration entschlackt, ist Müller-Altermatt überzeugt. «Während Geburtstage aufs ganze Jahr verteilt sind, beginnen Ausbildungen in der Regel zeitgleich im August. Die Administration wird damit vereinfacht.»

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