«Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten.» So hetzerisch predigte Hass-Imam Abu Ramadan in der Bieler Ar-Rahman-Moschee (BLICK berichtete).
Obwohl Rechtsexperten darin einen klaren Verstoss gegen die Antirassismusstrafnorm und einen Aufruf zur Gewalt sehen, bleibt Abu Ramadan weiterhin unbehelligt.
Seit 2005 auf dem Radar
Jetzt aber stiftet eine Stellungnahme des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) Verwirrung. Dieser bestätigt auf Anfrage von BLICK nämlich, dass «die Sicherheitsbehörden» seit 2005 in mehreren Fällen gegen den Imam ermitteln. Darunter auch der NDB, so Sprecherin Isabelle Graber.
Seit 2016 gehen die Behörden sogar konkreten Vorwürfen nach: «Seit Ende 2016 ermittelten die Sicherheitsbehörden gegen den Imam von Biel wegen des Verdachts auf Radikalisierung und Aufruf zu Gewalt», sagt Graber.
Keine andere Behörde ermittelt
Doch welche Behörden eigentlich ermitteln, lässt der Geheimdienst im Dunkeln. Der NDB spricht von mehreren Sicherheitsbehörden des Bundes und der betroffenen Kantone. BLICK hat bei allen zuständigen Behörden nachgefragt. Das sagen sie:
- Die Bundesanwaltschaft sagt, dass sie derzeit kein Verfahren gegen Abu Ramadan führe.
- Auch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) dementiert, dass es Ermittlungen gebe.
- Gleich lautet der Tenor aus dem Kanton Bern, wo der Hass-Prediger seit dem Jahr 2000 lebt: Die Staatsanwaltschaft richtet aus, dass bei ihr seit Ende 2016 keine Ermittlungen wegen des Verdachts auf Radikalisierung und Aufruf zu Gewalt laufen.
- Und die Kapo Bern sagt: «Uns liegen bislang keine Informationen zu strafrechtlich relevanten Handlungen vor.»
Hochproblematischer Sololauf
Wenn keine der in Frage kommenden Behörden ermittelt, liefert der NDB hier einen Sololauf ab. Zwar verpflichtet das Nachrichtendienstgesetz den Geheimdienst nicht, Straftaten an die Staatsanwaltschaften weiterzuleiten.
Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer von der Uni St. Gallen findet das allerdings «hochproblematisch»: «Einerseits verhindert der NDB damit ein koordiniertes Vorgehen der Sicherheitsorgane in der Bekämpfung von Straftaten. Andererseits sind viele Beweismittel, die der NDB sichert, in einem Strafverfahren nicht verwertbar. Auch das ist nicht im Sinne einer wirksamen Strafverfolgung.»
Der NDB wollte auf Anfrage keine Stellung mehr zum Fall nehmen.