Mit 106 zu 84 Stimmen beschloss der Rat, die entsprechenden Bestimmungen aus der Waffenvorlage zu streichen. Durchgesetzt haben sich die bürgerlichen Parteien.
Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind. Nach seinem Willen sollen diese innerhalb von zwei Jahren nachregistriert werden müssen.
Die Befürworterinnen und Befürworter aus den Reihen von SP, Grünen und Grünliberalen vertraten im Nationalrat die Auffassung, dass damit namentlich die Sicherheit von Polizisten verbessert werden könnte. Diese sollten vor einem Einsatz prüfen können, ob die Zielperson im Besitz von Feuerwaffen sei.
In der Schweiz sei jeder Hund, jede Kuh, jedes Bibliotheksbuch und jedes Auto registriert, stellte Chantal Galladé (SP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission zu Beginn der Debatte fest. Wer eine Schusswaffe habe, sei aber unbekannt.
Galladé betonte, es gehe nicht darum, jemanden zu kriminalisieren. Eine Grossmutter, die vergessen habe, dass im Estrich noch das Sturmgewehr des verstorbenen Mannes lagere, würde sich nicht strafbar machen. Geahndet würde nämlich nur vorsätzliches Widerhandeln gegen die Bestimmungen.
Gegen die Pflicht zur Nachregistrierung der Waffen machte sich insbesondere Jakob Büchler (CVP/SG) stark, der als Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen auch für die Schützenverbände sprach. Das Gesetz werde zu einem «unendlichen administrativen Aufwand» führen, warnte er. Unbescholtene Bürger würden kriminalisiert.
«Die Registrierung wird nie funktionieren, weil der ehrliche Bürger gar nichts weiss davon», argumentierte Büchler. Nur besonders gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger würden der Pflicht nachkommen. Gegen Kriminelle nützten die Bestimmungen nichts. Somit erhöhe sich auch die Sicherheit nicht.
Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) sprach von einem «unanständigen Misstrauen des Staates gegenüber dem Bürger». Walter Müller (FDP/SG) warnte gar vor der «schleichenden Entwaffnung des Schweizer Volkes». Es sei absolut naiv zu glauben, dass mit der Pflicht zur Nachregistrierung die Sicherheit steige.
Die Befürworterinnen und Befürworter widersprachen. Für die Polizei sei es sehr wohl wertvoll zu wissen, ob Schusswaffen im Spiel sein könnten, sagte Christian van Singer (Grüne/VD). Bei Kriminellen gehe sie ohnehin davon aus, dass möglicherweise Waffen vorhanden seien. In Fällen von häuslicher Gewalt beispielsweise könne die Information aus dem Waffenregister jedoch nützlich sein.
Gemäss der Logik der Gegner könnte man auch darauf verzichten, Diebstahl zu verbieten, da sich die Diebe nicht daran halten würden, stellte Chantal Galladé (SP/ZH) fest. Aline Trede (Grüne/BE) zeigte sich erstaunt, dass jene, die sonst «nach Sicherheit schreien», die Nachregistrierungspflicht so vehement bekämpften.
Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass mit der Nachregistrierung niemandem eine Waffe weggenommen würde. Es seien die Polizeidirektoren und -kommandanten der Kantone, welche die Nachregistrierungspflicht gefordert hätten, gab sie zu bedenken. «Die Polizeikräfte verdienen es, dass wir alles tun, um ihre Sicherheit zu erhöhen.»
Die Mehrheit im Nationalrat überzeugte dies jedoch nicht. Mit dem Thema hat sich das Parlament schon früher befasst, im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstoss. Beide Räte sprachen sich damals für die Registrierungspflicht aus, der Nationalrat allerdings mit einer hauchdünnen Mehrheit.
Am Tag nach dem Entscheid wiederholte der Nationalrat die Abstimmung auf Antrag von Jakob Büchler. Diesmal lehnte er den Vorstoss für die Registrierungspflicht ab. Der Bundesrat erhielt also keinen Auftrag, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Er war allerdings bereits in eigener Kompetenz tätig geworden, im Rahmen von anderen Änderungen des Waffenrechts.
Diese waren im Nationalrat unbestritten. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat die Vorlage mit 179 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Im Zentrum stehen Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen künftig die Armee über Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.
Weiter sollen die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden. Eine kantonale Behörde muss im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe registriert ist.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. (SDA)