Kein direkter Gegenvorschlag
Nationalrat lehnt Umweltverantwortungs-Initiative ab

Der Nationalrat empfiehlt die von den jungen Grünen lancierte Umweltverantwortungsinitiative zur Ablehnung. Das hat er am Montag mit 129 gegen 60 Stimmen bei zwei Enthaltungen entschieden.
Publiziert: 03.06.2024 um 20:53 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2024 um 10:13 Uhr
Die von den Jungen Grünen eingereichte Umweltverantwortungsinitiative würde nach Meinung der Mehrheit des Nationalrats den Wohlstand in der Schweiz gefährden. (Archivbild)
Foto: PETER SCHNEIDER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Auch einen Antrag einer rot-grünen Minderheit für einen direkten Gegenvorschlag lehnte die grosse Kammer mit 125 gegen 63 Stimmen und mit einer Enthaltung ab.

Mit diesem beantragte die Minderheit, die Initiative im Grundsatz anzunehmen, dabei aber auf die im Initiativtext beschriebenen Übergangsbestimmungen – das Konzept der planetaren Grenzen als Richtlinie sowie eine Übergangsfrist von zehn Jahren für die Umsetzung – zu verzichten. Der Nationalrat will somit keinen neuen Verfassungsartikel, der den Umweltschutz in der Schweiz laut den Initianten zur Priorität machen soll.

«Nicht umsetzbar»

Damit folgte die grosse Kammer vollumfänglich dem Beschluss des Bundesrats und der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N). Diese hatte die Initiative wie auch den direkten Gegenvorschlag im Vorfeld mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Die Mehrheit war sich einig, dass die Initiative «extreme wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen würde», wie Kommissionssprecherin Monika Rüegger (SVP/OW) sagte. Gerade in Anbetracht der starren Umsetzungsfrist von zehn Jahren sei das Anliegen «schlichtweg nicht umsetzbar».

«Grosse Wettbewerbsnachteile»

Eine Annahme der Initiative hätte grosse wirtschaftliche Wettbewerbsnachteile zur Folge, sagte Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) zudem. Zudem seien bereits diverse Bestrebungen im Sinne des Anliegens der Initiative am Laufen, unter anderem das CO2-Gesetz, der Energie-Mantelerlass (Stromgesetz) sowie Massnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und der Biodiversität.

Eine Minderheit beantragte, die Initiative anzunehmen. Bereits jetzt habe man einen grossen Teil der planetaren Grenzen überschritten, sagte Aline Trede (Grüne/BE). «Momentan ist unser materielles Komfortniveau, unser Wohlstandsniveau, nur durch die Übernutzung der natürlichen Ressourcen und die Überschreitung unserer Biodiversitätskapazitäten möglich.» Dies sei eine unbequeme Wahrheit, die auch dem Bund bekannt sei.

Eine intakte Umwelt sei die Grundlage, um überhaupt wirtschaften zu können, lautete das Argument der Kommissionsminderheit. Mit den planetaren Belastungsgrenzen verwende die Initiative ein international anerkanntes wissenschaftliches Instrument.

Über die Volksinitiative wird als Nächstes im Ständerat debattiert.

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