Die im Jahr 2019 von mehreren Gesundheitsorganisationen eingereichte Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» prägt die Debatte über das Tabakproduktegesetz. Das Volksbegehren fordert ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche erreicht. Faktisch würde damit Zigarettenwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum verboten. Auch Kinowerbung, Inserate, Festivalsponsoring und Onlinewerbung für Tabak sollen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.
In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) erhielt die Initiative Unterstützung von Vertreterinnen und Vertretern von SP und Grünen. Den Bürgerlichen sowie der GLP gehen die geplante Verfassungsbestimmung zu weit. Auch sie wollen den Initianten aber in mehreren Punkten entgegenkommen, um dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Die Urheber der Tabakwerbeverbotsinitiative verfolgen deshalb die Debatte zum Tabakproduktegesetz gespannt. Wenn das Parlament einen Kompromiss im Sinne der Initianten findet, ist es wahrscheinlich, dass das Volksbegehren zurückgezogen wird. Bis dahin dauert es aber noch eine Weile.
Diese Vorlage kommt als nächstes erneut in den Ständerat. Dessen Gesundheitskommission will an den für den Jugendschutz zentralen Elementen festhalten und ein Werbeverbot in Gratiszeitungen und im Internet verankern. Die Initianten sprechen von einem «Mittelweg, der auch die Mindestanforderungen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs erfüllen würde».
Der Bundesrat hat - mit der Initiative im Nacken - ebenfalls sein Entgegenkommen signalisiert. Die Volksinitiative lehnt er aber wie die bürgerliche Mehrheit in der SGK-N ab. Er legte dem Parlament auch keinen indirekten Gegenentwurf vor. Zentrale Anliegen der Initiative sollen in der Revision des Tabakproduktegesetzes aufgenommen werden.
(SDA)