Ein 73-jähriger Rentner in der Schweiz begann, sich tiefer mit Homöopathie zu befassen. Die kleinen weissen Kügelchen mit stark verdünnter Arznei sind in der Komplementärmedizin inbegriffen, die über die Grundversicherung abgedeckt wird.
Der Rentner sagt zur «SonntagsZeitung»: «Es gibt keinen einzigen seriösen Nachweis, dass Homöopathie wirkt.» Es sei keine wissenschaftlich begründete Therapieform, sondern eine Ideologie.
Medizin muss Wirksamkeit nachweisen
Die Sonderbehandlung der Homöopathie in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) stört den Rentner. Alle anderen Bereiche müssten in aufwändigen Studien ihre Wirksamkeit nachweisen.
Er stellte deshalb beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Antrag und löste damit ein sogenanntes Umstrittenheitsverfahren aus, wie die Zeitung berichtet: Es soll klären, ob die Homöopathie weiterhin über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden soll.
Dabei geht um die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW), die dafür erfüllt sein müssen. Bisher gibt es keine wissenschaftlich anerkannten Nachweise über die pharmakologische Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel. Die Behauptung, die gewünschte Wirkung lasse sich durch den Verdünnungsprozess steigern, widerspricht naturwissenschaftlichen Erkenntnissen.
Einsparmöglichkeit: 17 Millionen Franken
Nun läuft laut «SonntagsZeitung» beim BAG ein Konsultationsverfahren, bei dem ärztliche Homöopathinnen und Homöopathen, Dachorganisationen der Krankenversicherer und die Ärztevereinigung FMH Stellung nehmen können, ob sie die Leistungen der Homöopathie als umstritten sehen oder nicht.
Pikant dabei: Die Präsidentin der FMH, die Ärztin Yvonne Gilli (66), bietet als Ärztin selbst klassische Homöopathie an.
Die Komplementärmedizin kostet die OKP jährlich rund 17 Millionen Franken. Mit einem Entscheid im Konsultationsverfahren ist frühestens Ende 2024 zu rechnen. Danach wird es dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) übergeben. (neo)