In der Schweiz gilt für die meisten völkerrechtlichen Verträge das fakultative Referendum. Wenn innerhalb von 100 Tagen 50'000 gültige Unterschriften gegen den Vertrag bei der Bundeskanzlei eingereicht werden, kommt der Vertrag zur Abstimmung.
Beim obligatorischen Referendum wird ein Vertrag hingegen automatisch Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass Verträge, die einen Beitritt der Schweiz zu einer supranationalen Organisation bedeuten, wie etwa der EU-Beitritt, oder den Beitritt zu einer Organisation der kollektiven Sicherheit wie der Nato, dem obligatorischen Referendum unterliegen.
In der politischen Praxis gilt der Grundsatz des obligatorischen Referendums für alle völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter jedoch bereits heute, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Vorlage festhält. Nach verbreiteter Auffassung sei das obligatorische Referendum Teil des «ungeschriebenen» Verfassungsrechts, hiess es.
Mit der Verankerung des Grundsatzes in der Bundesverfassung soll nun aber Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass die folgenden Kriterien für ein obligatorisches Referendum gelten sollen: Bestimmungen von Verfassungsrang, die die Grundrechte, Bürgerrechte oder politischen Rechte betreffen, das Verhältnis von Bund und Kantonen oder Zuständigkeiten des Bundes, die Finanzordnung oder die Organisation oder Zuständigkeiten der Bundesbehörden.
Mit der Vorlage wird eine Motion aus dem Nationalrat umgesetzt. Der Ständerat stimmte in der vergangenen Herbstsession mit 27 zu 12 Stimmen einer entsprechenden Änderung der Bundesverfassung zu.
Anders sieht dies jedoch die vorberatende Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Mit 18 zu 7 Stimmen sprach sie sich deutlich gegen die Vorlage aus. Auch nach längerer Diskussion habe die Kommission keine «befriedigende Definition» für die dem Referendum zu unterstellenden Verträge gefunden, hiess es.
Wenn die Verfassung wie vorgeschlagen geändert werde, würde dies zu mehr Verwirrung führen, statt Klarheit zu schaffen. Und schliesslich könnten Staatsverträge von grosser Bedeutung bereits heute durch einen entsprechenden Beschluss von National- und Ständerat dem Referendum unterstellt werden.
Wie sich der Nationalrat sich zur Vorlage stellt, zeigt sich nun am Dienstag. Folgt der Rat der Kommission, geht die Vorlage zurück an den Ständerat. Stimmt der Nationalrat der Vorlage zu, müsste die Verfassungsänderung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, weil es sich um eine Änderung der Bundesverfassung handelt.
(SDA)