Umsetzung für 2025
Luzerner Regierungsrat legt Steuergesetzrevision vor

Im Kanton Luzern sollen Unternehmen sowie Personen mit tieferen Einkommen weniger Steuern zahlen. Der Regierungsrat hat am Freitag eine Steuergesetzrevision vorgelegt, die ab 2025 umgesetzt werden solle.
Publiziert: 20.10.2023 um 12:21 Uhr
Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) hat seine Steuergesetzrevision 2025 vorgelegt. Letztes Wort wird nach der parlamentarischen Beratung das Volk haben. (Archivaufnahme)
Foto: URS FLUEELER

Ab dem Jahr 2028 dürften die geplanten Massnahmen beim Kanton zu Mindereinnahmen von 57 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 75 Millionen Franken führen. In diese Zahlen eingerechnet sind auch die erwarteten Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung.

Von diesen Einnahmen sollen die Gemeinden die Hälfte und damit rund 23 Millionen Franken erhalten. In den ersten zwei Jahren sollen die Gemeinden, welche wegen der Steuergesetzrevision besonders hohe Ertragsausfälle haben, anteilsmässig mehr erhalten.

Mit der Revision will der Regierungsrat tiefere Einkommen und Familien entlasten, so mit einem neuen degressiven Abzug und einem höheren Kinderabzug. Auch Unternehmen sollen profitieren. Die Kapitalsteuer soll so in zwei Schritten von 0,5 auf 0,01 Promille je Einheit gesenkt werden.

(SDA)

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