Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative
Bringt Sommaruga den Bundesrat auf ihren Kurs?

Nächste Woche brütet der Bundesrat über einem Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Justizministerin Simonetta Sommaruga will damit eine Klärung zwischen den bilateralen Verträgen mit der EU und Zuwanderungskontingenten.
Publiziert: 12.12.2016 um 00:09 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:51 Uhr
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«Die Zeit ist reif»: Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Foto: KEY

Das Parlament ist bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auf der Zielgeraden. Klar ist schon jetzt: Der Inländervorrang wird das Abkommen zur Personenfreizügigkeit nicht verletzen. Klar ist aber auch, dass der entsprechende Verfassungsartikel 121a so nur zu Teilen umgesetzt ist.

Damit steht der Bundesrat vor der nächsten Weichenstellung. Am Freitag debattiert er laut mehreren Quellen über einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative, die den Artikel 121a wieder aus der Verfassung streichen will. Dies geht der Regierung zu weit. Sie will dem Volk vielmehr eine Teilkorrektur der SVP-Initiative vorschlagen. Die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) plant eine offensive Strategie mit einer deutlichen Klärung zum Stellenwert der bilateralen Verträge mit der EU.

Laut Insidern liegen derzeit zur Anpassung der Verfassung folgende Hauptvarianten auf dem Tisch der SP-Bundesrätin:

- Artikel 121a wird ergänzt um einen Absatz, wonach die selbständige Steuerung der Zuwanderung von EU-Bürgern im Rahmen der bilateralen Verträge geschieht.

- Artikel 54 wird ergänzt um einen allgemeinen Vorbehalt, dass bei der Gesetzgebung die bilateralen Verträge berücksichtigt werden müssten.

Der Bundesrat ist aber gespalten. Innenminister Alain Berset (SP) und Aussenminister Didier Burkhalter (FDP) sind laut Quellen auf Sommaruga-Kurs. Die beiden SVP-Bundesräte lehnen einen Gegenvorschlag jedoch ab. Das Volk solle lediglich über Rasa entscheiden. Und Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann favorisiert laut Insidern eine zurückhaltendere Abstimmungsfrage. Demnach soll lediglich die dreijährige Umsetzungsfrist aus der Verfassung gestrichen werden. Damit erhalte der Bundesrat mehr Zeit, um mit der EU eine Zuwanderungssteuerung zu verhandeln. Die Haltung der CVP-Bundesrätin Doris Leuthard ist unklar. Sie tendiert wohl zur Streichung der Umsetzungsfrist.

Für SP-Ständerat Hans Stöckli ist klar: «Man kann sich nun nicht mehr durchwursteln.» Jetzt brauche es einen offensiven Entscheid der Regierung. «Es wäre etwas schmalbrüstig, wenn man lediglich die Übergangsbestimmungen anpassen würde.» Die Masseneinwanderungs-Initiative und die Personenfreizügigkeit seien nun mal wie Feuer und Wasser. «Darum braucht es eine Bereinigung.» Auch FDP-Ständerat Andrea Caroni ist der Meinung, dass eine Streichung der Umsetzungsfrist «wohl nicht genügt». Mit dem Gegenvorschlag brauche es zwar keine europapolitische Grundsatzabstimmung. Aber es muss laut Caroni klar festgehalten werden, dass die Steuerung der Zuwanderung im Rahmen unserer internationalen Verpflichtungen erfolgen solle.

Hintergrund der offensiven Strategie ist unter anderem die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP. Mit einer Klärung zu den bilateralen Verträgen will man dieser etwas Wind aus den Segeln nehmen.

Auch CVP-Nationalrätin Kathy Riklin würde ein forsches Vorgehen begrüssen: «Der Bundesrat soll Mut beweisen und einen Gegenvorschlag bringen, der das Stimmvolk zwischen bilateralen Verträgen und Zuwanderungskontingenten nicht nur für Drittstaaten, sondern auch für EU-Arbeitskräfte entscheiden lässt.» Die Streichung der Dreijahresfrist bringe hingegen keine Klärung der Lage.

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