Die Behörden haben immer wieder Mühe, die Nationalität von Asylsuchenden zu bestimmen. Die einen müssen ihr Heimatland Hals über Kopf verlassen und alles stehen und liegen lassen – auch ihre Ausweispapiere. Andere reisen bewusst ohne Pass, um mit einer vorgetäuschten Identität die Chancen auf Asyl zu erhöhen. Oder zumindest eine Rückschaffung zu verhindern, weil nicht eruiert werden kann, aus welchem Land sie stammen.
Mitwirkungspflicht der Asylbewerber
Für die SVP ist dies ein grosses Ärgernis. Ihre beiden Nationalräte Gregor Rutz und Peter Keller verlangen jetzt via Vorstoss, dass die Behörden Handys, Tablets und Computer beschlagnahmen und überprüfen dürfen, um die Nationalität der Flüchtlinge einfacher bestimmen zu können. Zu den Mitwirkungspflichten der Asylbewerber müsse auch gehören, die Geräte herauszugeben, «wenn die Identität des Gesuchstellers nicht auf anderem Weg festgestellt werden kann», so Rutz.
2016 sind vier von fünf Asylbewerbern ohne Papiere in die Schweiz gereist, rund 20'000. Viele dieser Personen hätten allerdings elektronische Geräte dabei, so der Zürcher. «Mobiltelefone gehen, im Gegensatz zu Ausweispapieren, erstaunlicherweise seltener verloren.»
Sympathisanten in den Mitteparteien
Die Forderung, die in Deutschland auch das dortige Innenministerium stellt, stösst bei den Mitteparteien auf Zustimmung. Diverse CVP- und FDP-Nationalräte haben die parlamentarische Initiative unterschrieben – auch die Präsidenten Gerhard Pfister und Petra Gössi. Kritiker sagen, eine Handy-Konfiszierung wäre ein Verstoss gegen die Privatsphäre. Und verweisen auf eine heutige Möglichkeit des Staatssekretariats für Migration (SEM): die sogenannte Lingua-Analyse. Fachleute überprüfen den Sprachgebrauch des Asylsuchenden lexikalisch und phonologisch, wenn es ihnen nicht gelingt, mit Befragungen, Recherchen und anderen Massnahmen die Herkunft zu bestimmen.
Wie erfolgreich all diese Massnahmen sind, ist offen. Für Rutz ist es auch nicht entscheidend: «Es geht ums Prinzip. Wenn man eine Leistung will, muss man auch bereit sein, einen Teil der Privatsphäre offenzulegen.»