Manchmal ist es für Beamte schwer nachzuprüfen, woher ein Flüchtling kommt. Etwa wenn weder Reisepass, noch Identitätskarte vorhanden sind. Das will das Parlament jetzt vereinfachen.
Der Nationalrat debattierte am Dienstag darüber, ob der Bund Handys, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden systematisch auswerten darf.
Vereinfachte Identifizierung
Mit einer Änderung des Asylgesetzes wäre das möglich. So soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Staatssekretariat für Migration Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten darf.
Wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden wegen der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann, sollen die Daten den Behörden vorübergehend zur Auswertung ausgehändigt werden müssen.
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (48) zurück. Nachdem die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat der parlamentarischen Initiative zugestimmt hatten, erarbeitete die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine entsprechende Gesetzesänderung. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Vorlage an den Rat überwiesen.
Kritik von SP und Grünen
Nicht einverstanden mit der Gesetzesänderung sind SP und Grüne. Mit einem Minderheitsantrag verlangten sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie argumentieren, dass der Zugriff auf die elektronischen Daten die Grundrechte unverhältnismässig verletze. Zudem werde den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügend Rechnung getragen. Schliesslich seien die Massnahmen auch zu teuer, hiess es. SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion unterstützen die Gesetzesänderungen.
In der Vernehmlassung unterstützen zudem 24 Kantone die Vorlage grundsätzlich, der Kanton Neuenburg lehnt sie ab.
Andere Länder haben das Gesetz schon
Eine überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise lehnte die Vorlage ab. Die Kommission hat Empfehlungen aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung in Ihre Vorlage aufgenommen, insbesondere in Sachen Datenschutz.
Diese Anpassungen begrüsste das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Die Gefahr eines unzulässigen Eingriffs in Menschenrechte bestehe aber weiterhin, teilte die Uno-Organisation mit. Ein solcher Eingriff auf das Recht auf Privatsphäre sei nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen seien mit der Vorlage nicht erfüllt.
Deutschland, Dänemark, Finnland und die Niederlande haben bereits gesetzliche Grundlagen für die systematische Auswertung von Handy- und Laptopdaten geschaffen. (SDA)