Um Folgen der Pandemie zu bekämpfen
Bundesrat will einige Massnahmen aus Covid-Gesetz verlängern

Die meisten Massnahmen des Covid-Gesetzes laufen Ende Jahr aus. Der Bundesrat schlägt nun vor, einzelne Bestimmungen zu verlängern. Entscheiden wird das Parlament im Winter.
Publiziert: 27.10.2021 um 15:01 Uhr
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Aktualisiert: 27.10.2021 um 15:35 Uhr
Der Bundesrat – im Bild Gesundheitsminister Alain Berset – will gewisse Massnahmen des Covid-Gesetzes verlängern.
Foto: Keystone

Seit September 2020 wurde das Covid-Gesetz drei Mal geändert – nun laufen die meisten Bestimmungen Ende Jahr aus.

Wie der Bundesrat bereits Anfang September mitteilte, will er Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Pandemie angesichts der vielen Unsicherheiten auch 2022 weiterführen. Am Mittwoch hat er die Botschaft zu den Gesetzesänderungen, die als nächstes vom Parlament beraten werden, verabschiedet.

Härtefallhilfen nicht verlängert

Verlängert werden sollen die Bestimmungen, um die Pandemie und ihre Folgen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen.

Nicht verlängert werden sollen hingegen die gesetzlichen Grundlagen für die Härtefallhilfen und die Arbeitslosenversicherung. Hier wollen Bund und Kantone zum ordentlichen Verfahren zurückkehren.

915 Millionen Franken Mehrausgaben

Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind unterschiedlich lang gültig. Der Artikel über das Covid-Zertifikat ist bis Ende 2022 in Kraft. Diese Frist soll laut Mitteilung des Bundesrats beibehalten werden.

Die Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes hat auch finanzielle Folgen: Der Bundesrat rechnet für 2022 mit Mehrausgaben von 915 Millionen Franken. Diesen Betrag hat der Bundesrat am Mittwoch beim Parlament mit einer Nachmeldung zum Budgetvoranschlag des nächsten Jahres beantragt.

Die budgetierten Gesamtausgaben des Bundes für das kommende Jahr liegen mit dieser Nachmeldung bei 80,5 Milliarden Franken und einem Finanzierungsdefizit von rund 1,9 Milliarden Franken.

Weitere Massnahmen des Bundesrats

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise hat der Bundesrat am Mittwoch zudem drei Massnahmen umgehend in Kraft gesetzt. Damit in der Schweiz weiterhin möglichst viele unterschiedliche Impfstoffe gegen das Coronavirus angeboten werden können, hat er eine Ausnahmeregelung zum Heilmittelgesetz in die entsprechende Covid-19-Verordnung eingefügt.

Gemäss Heilmittelgesetz ist die befristete Zulassung eines Arzneimittels in der Schweiz nur erlaubt, wenn kein gleichwertiges anderes Mittel zur Verfügung steht. In der Pandemie sei es wichtig, Impfstoffe möglichst vieler verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Technologien bereitstellen zu können, teilte der Bundesrat mit.

Virtuelle Generalversammlungen

Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass Generalversammlungen neu bis Ende 2022 virtuell durchgeführt werden können. Der Bundesrat verlängerte die bereits heute geltende Ausnahmeregelung bis Ende nächsten Jahres.

Schliesslich hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, die besonders durch das Virus gefährdet sind, um drei Monate bis Ende dieses Jahres verlängert. Dabei geht es insbesondere darum, dass diese Personen unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden können.

(SDA)

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