Um den Tourismus zu fördern
Parmelin prüft Sonntagsverkäufe in Städten

Das Wirtschaftsdepartement um Bundesrat Guy Parmelin prüft, ob Sonntagsverkäufe auch in gewissen Städten möglich sein soll. Eine ähnliche Regel existiert schon für Berggebiete.
Publiziert: 24.02.2023 um 17:58 Uhr
|
Aktualisiert: 24.02.2023 um 21:39 Uhr
1/5
Shopping könnte in gewissen Städten bald auch am Sonntag möglich sein (Themenbild).
Foto: KEYSTONE

Bundesrat Guy Parmelin (63) prüft, ob Shopping in Städten bald auch am Sonntag möglich sein soll. «Zurzeit finden Sondierungen mit den Sozialpartnern statt», teilte das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Bericht der «Handelszeitung» vom gleichen Tag.

Weitere Informationen waren beim Departement von Bundesrat Guy Parmelin nicht in Erfahrung zu bringen. «Der WBF-Vorsteher äussert sich in einer solchen Phase nicht zum Thema», hiess es. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco machte keine weiteren Angaben.

Der Gesamtbundesrat hat einen gesetzlichen Spielraum, wenn es um Ausnahmen des Verbots für Sonntagsarbeit geht. Er darf sie bewilligen, «sofern die Sonntagsarbeit aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist».

Gleiche Regeln wie in den Bergkantonen

Im Januar 2022 waren drei Kantone in die Offensive gegangen und forderten «Tourismuszonen» wie in den meisten Bergkantonen. Dort sollten Geschäfte auch am Sonntag geöffnet werden können.

«In St. Moritz kann man auch am Sonntag seine Skiausrüstung kaufen. Wenn man aber in Zürich seine Badehose vergessen hat, steht man vor verschlossenen Türen», sagte Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, damals vor den Medien. Es brauche daher weitere Ausnahmen des Sonntagsarbeitsverbots. «Der Bundesrat könnte dem Tourismus diesen Booster verabreichen», sagte Walker Späh.

Ob es dazu kommt, ist offen. Generell sind die Ladenöffnungszeiten kantonal geregelt. Das Sonntagsarbeitsverbot ist dagegen im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel verankert. Für verschiedene Verkaufsgeschäfte – insbesondere in Berggebieten, in Bahnhöfen oder an Tankstellen – gelten Ausnahmen.

(SDA/bro)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?