Seit Februar 2014 sind in der Schweiz rund 150 Millionen Franken aus dem Umfeld des gestürzten ukrainischen Regimes gesperrt. Nun teilte der Bundesrat am Mittwoch mit, er wolle ein Verfahren zur Einziehung von ukrainischen Vermögenswerten einleiten – also dafür sorgen, dass das Geld an die Ukraine zurückgegeben wird.
Das Verfahren betrifft Gelder von Juri Iwanjuschtschenko (74) und seiner Familie in der Höhe von über 100 Millionen Franken. Der frühere ukrainische Parlamentarier war ein enger Vertrauter des ehemaligen Präsidenten Viktor Janukowitsch (71), der im Februar 2014 während der ukrainischen Revolution abgesetzt wurde.
Ukraine fragte Schweiz um Hilfe
Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete gestützt auf eine Anzeige bei der Geldwäscherei-Meldestelle des Bundes 2014 ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei gegen Iwanjuschtschenko. Zwei Monate später weitete die BA die Ermittlungen auf die Beteiligung an einer kriminellen Organisation aus. Iwanjuschtschenko wurde verdächtigt, zusammen mit Janukowitsch und weiteren Personen aus dessen Entourage den ukrainischen Staatshaushalt systematisch geplündert zu haben.
In den darauffolgenden Monaten leitete die Ukraine Strafverfahren ein, um die in der Schweiz gesperrten Vermögenswerte einzuziehen. Sie reichte bei den Schweizer Behörden dafür mehrere Rechtshilfeersuchen ein.
Das könnte dich auch interessieren
Ukraine hat Probleme, das Geld zu bekommen
Wie der Bundesrat mitteilt, hat die Schweiz der Ukraine seither zahlreiche Dokumente und Beweismittel übermittelt. Trotzdem stossen die ukrainischen Behörden seit der Eröffnung der Strafverfahren auf gewisse Schwierigkeiten bei ihren Bemühungen, die in der Schweiz deponierten Vermögenswerte einzuziehen.
Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine hätten sich diese Schwierigkeiten massiv verschärft, schreibt die Schweizer Regierung in ihrer Mitteilung. «Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einleitung eines Einziehungsverfahrens in der Schweiz nun möglich und angebracht sei.»
Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden
Konkret wird das Bundesverwaltungsgericht nun damit beauftragt, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einziehung erfüllt sind. Werden die Vermögenswerte nach Abschluss des Verfahrens eingezogen, werden sie an die Ukraine zurückgegeben.
Gemäss Bundesrat hat dieses Verfahren keinen Zusammenhang mit den gegenüber Russland verhängten Sanktionen. (sie)