So moniert etwa die Digitale Gesellschaft Schweiz, dass mit der Teilrevision eine genaue Standortbestimmung der überwachten Person möglich sei - statt wie bislang nur der ungefähre Standort. «Das Niveau der Überwachung wird mit der Bestimmung des genauen Aufenthaltsortes sehr stark ausgeweitet», heisst es im Antwortschreiben.
Die Digitale Gesellschaft, die sich selber als Verein für Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter beschreibt, verweist auch auf Ausführungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), das die Vorlage erarbeitet hat. Demnach würde es sich bei der Teilrevision lediglich um eine Anpassung des Gesetzes an die technologischen Entwicklungen, namentlich an die 5G-Technologie, handeln.
Tatsächlich schrieb das EJPD zu Beginn der Vernehmlassung, dass mit den Änderungen der Verordnungen zum Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die Weiterführung der Überwachung «auf dem bisherigen Niveau» ermöglicht werden solle.
Dass es mit der Revision hingegen zu einer Ausweitung der Überwachung käme, glauben auch SP, Grüne und Grünliberale, die die Revision in vorliegender Form allesamt ablehnen. Die anderen grösseren Parteien haben bis Montagnachmittag, 16 Uhr, auf ihren Webseiten keine Stellungnahme publiziert. Die Vernehmlassungsfrist lief am Montag ab.
Am lautesten kritisiert die kleine, aber digital-affine Piratenpartei die EJPD-Vorlage. Sie sieht im Entwurf gar «die Einführung einer Chat-Kontrolle durch die Hintertür».
Eine Chat-Kontrolle würde Massnahmen bedingen, damit Nachrichten, die über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste wie Whatsapp, Threema oder Signal versendet werden, leichter überwacht und sogar systematisch durchleuchtet werden könnten.
Laut der Piratenpartei ist dies nicht nur aus Gründen der Privatsphäre problematisch, es würde auch «fremden Geheimdiensten und Kriminellen ermöglichen, in Systeme einzudringen».
Der beim Bund für das Gesetz zuständige Dienst ÜPF weist den Vorwurf der Einführung einer Chat-Kontrolle jedoch dezidiert zurück. «Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist von der Regelung nicht betroffen», teilt der Dienst ÜPF auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Und weiter: «Die Verschlüsselungstechnik soll nicht geschwächt werden und Anbieterinnen sollen nicht gezwungen werden, Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten zugänglich zu machen.»
Die Piratenpartei ist aber nicht die einzige Partei, welcher der entsprechende Verordnungsartikel Sorgen bereitet. Die Grünliberalen fordern etwa den Verzicht der Änderung oder allenfalls die Klarstellung des Dienstes ÜPF in den erläuternden Bericht aufzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Die Grünliberalen, aber auch die SP und die Grünen, argumentieren indes nicht nur mit der Privatsphäre, sie stören sich auch an den neuen Verpflichtungen, die für Schweizer Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen mit der Teilrevision entstehen würden.
Die Rede ist etwa von kürzeren Fristen, in denen betroffene Unternehmen angefragte Daten liefern müssen. Zudem würde eine Pflicht zur Identifizierung der Nutzer das Geschäftsmodell etwa von Threema zerstören.
Die Revision der BÜPF-Verordnungen ist nicht das einzige Geschäft mit Bezug zur Überwachung, das derzeit zu reden gibt. Am 19. Mai hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes eröffnet.
Die Vorlage sieht vor, dass der Nachrichtendienst des Bundes künftig schärfere Instrumente erhält, um gewaltbereite Links- und Rechtsextreme zu überwachen.
(SDA)