Der Bundesrat will künftig konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Er möchte so die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und Produzenten stärken, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.
Zugleich hält die Regierung im Entwurf des revidierten Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden. Kurz gesagt: Downloaden ist weiterhin okay, illegal uploaden wird gefährlich.
Internetdienstleister sollen gerade stehen
Illegale Angebote sind in den Augen des Bundesrates nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern auch ein rechtliches. Er nimmt die Internetdienstleister (Hosting-Provider) ins Visier, die ihren Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellen, damit diese Informationen abspeichern können. Sie sollen künftig dafür sorgen, dass ihre Server keine Piraterie-Plattformen beherbergen. Zudem müssen sie bei Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Inhalte rasch entfernen.
Weiter hält der Gesetzesentwurf fest, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung der Piraten zulässig ist. Nicht vorgesehen im Gesetzesentwurf sind dagegen Netzsperren.