Der Entscheid fiel in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) mit 16 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Eine linke Minderheit ist gegen die Motion. Über den Vorstoss entscheidet als nächstes die grosse Kammer.
Gemäss Motionstext soll die Abschaffung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Zudem sollen Hinterlassenenrenten – auch Waisenrenten genannt – und Kinderrenten bei Invalidität sowie deren weitere Auszahlung im AHV-Alter nicht angetastet werden.
Kommission will Diskriminierung beseitigen
Bereits laufende Alterskinderrenten sind nach Meinung der Nationalratskommission zudem bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen weiter auszurichten. Für diese sei aber die Transparenz über die Auszahlungen und die Prävention für allfälligen Missbrauch zu verbessern.
Mit den geforderten Änderungen will die SGK-N gemäss Mitteilung gezielt Diskriminierungen beseitigen. So erhielten heute vornehmlich Rentner Kinderrenten – und zwar unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Damit seien sie gegenüber Rentnerinnen und Familien im erwerbstätigen Alter bessergestellt. Änderungen seien «mit Blick auf die ökonomische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit für alle Generationen» angezeigt.
Jährlich mehr als 230 Millionen Franken
Die Kosten für die Kinderrenten sind in den vergangenen zwanzig Jahren stark gestiegen und betragen allein in der AHV jährlich mehr als 230 Millionen Franken, wie der schriftlichen Begründung der Motion zu entnehmen ist. Weit über neunzig Prozent der Renten flössen heute an Männer; denn nur wenige Frauen werden mit über fünfzig Jahren noch Mutter.
Die Abschaffung der Kinderrente ist kein neues Anliegen. Dies hatte der Nationalrat bereits bei der Debatte rund um die 12. AHV-Revision vor rund sieben Jahren gefordert.
Kritik der Gewerkschaften
Die Kinderrente ist ein Zusatz zur Altersrente für Versicherte, die Kinder bis 18 Jahre oder – falls sie eine Ausbildung absolvieren – 25 Jahre unterhalten. Die Kinderrente beträgt maximal 40 Prozent der eigenen Altersrente.
Beziehen beide Elternteile eine Altersrente, besteht heute der Anspruch auf zwei Kinderrenten. Diese dürfen zusammen sechzig Prozent der maximalen Altersrente nicht überschreiten.
Erwerbstätige Eltern erhalten pro Kind monatlich 200 bis 300 Franken. Pensionäre bekommen im Monat eine Kinderrente von 478 bis 956 Franken.
Die Gewerkschaften kritisieren den Entscheid scharf. «Der Beschluss ist beschämend», schreiben sie in einer Medienmitteilung. Es sei ein nächstes Abbaubprojekt. Der Wegfall der Kinderrenten würde für einen Teil der jungen Erwachsenen die Möglichkeit gefährden, ihre Erstausbildung abzuschliessen. (SDA / bro)