Das Bundesgericht hat die Ungültigkeit der kantonalen Initiative der Walliser SVP für ein Verbot von Kopfbedeckungen an Walliser Schulen bestätigt. Der Rekurs der Initianten wurde abgelehnt.
Die kantonale Initiative «für ein Verbot jeglicher Kopfbedeckung an Walliser Schulen» war 2016 mit 4369 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die von der Walliser SVP lancierte Volksinitiative wollte laut Initiativtext Kopfbedeckungen wie Hüte, Helme oder Schals verbieten. Die Initianten hatten allerdings eingeräumt, dass es ihnen vor allem um das Tragen des Schleiers oder Kopftuches geht, das sie an den Schulen verbieten wollen.
Das Walliser Kantonsparlament erklärte die Initiative am 15. Dezember 2017 für ungültig. Es befand, die Initiative sei unzulässig, weil sie im Widerspruch zu den Grundrechten stehe.
Auch die Begründung der Initianten sei zu berücksichtigen
Diesen Entscheid stützt jetzt das Bundesgericht. Es geht mit den Beschwerdeführern nicht einig, dass eine Initiative nur für ungültig erklärt werden kann, wenn das Recht offensichtlich verletzt wird. Das höchste Schweizer Gericht hält in seinem am Freitag publizierten Urteil fest, dass eine kantonale Volksinitiative nichts enthalten darf, was übergeordnetem Recht widerspricht, sei es kantonal, eidgenössisch oder international.
Um eine Initiative zu interpretieren, empfehle es sich, sich zuerst auf den Wortlaut zu stützen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, auch die Begründung der Initianten zu berücksichtigen. Auch wenn das Ziel der Initiative im vorliegenden Fall scheinbar weiter gefasst sei, habe diese in Wahrheit das Tragen des Kopftuchs im Visier.
Plakatkampagne spreche für sich
In dieser Hinsicht spreche die Plakatkampagne für sich, die während der Unterschriftensammlung geführt worden sei, stellt das Bundesgericht fest. Tatsächlich zeigten die Plakate eine verschleierte Frau mit dem Slogan «Kopftuch an den Schulen NEIN». Ebenso spreche das Communiqué der SVP, das den Start der Initiative angekündigt habe, ausschliesslich von dieser Problematik.
Unter diesen Umständen sei davon auszugehen, dass die Mehrheit mit ihrer Unterschrift ihre Unterstützung für ein Kopftuchverbot an den Schulen manifestiert habe. Das Bundesgericht erinnert des Weiteren an ihre Rechtsprechung betreffend die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das Tragen des Kopftuchs sei Ausdruck einer religiösen Überzeugung, die durch die Verfassung geschützt sei.
Stopp der nationalen Volksinitiative: «Das wäre ein Riesenskandal»
Auf nationaler Ebene verfolgt eine Volksinitiative aus SVP-nahen Kreisen ein ähnliches Ziel. Das Komitee von «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich.
Die Initianten, das «Egerkinger Komitee» um SVP-Nationalrat Walter Wobmann (60), betonen stets, dass es ihnen um ein allgemeines Verbot von Verhüllungen geht. Den Vorwurf, dass sie vor allem auf die islamische Frau abzielen, versuchen sie jedoch vergeblich zu kontern. Dies zeigt auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates, der vorab Massnahmen enthält, damit Frauen nicht gezwungen werden können, das Gesicht zu verhüllen.
Wobmann rechnet aber keineswegs damit, dass auch diese Volksinitiative für ungültig erklärt werden könnte. «Das wäre ein Riesenskandal, zumal es in mehreren europäischen Ländern bereits ähnliche Regelungen gibt. Zum Beispiel in Frankreich, Holland, Belgien, Dänemark oder Österreich.»
Im Logo ist auch ein verhüllter Hooligan zu sehen
Der Solothurner wiederholt seinen Standpunkt: «Uns geht es darum, dass man in unserem Kulturkreis das Gesicht zeigt.» Die ganze Kampagne sei darauf ausgerichtet, und auch im Logo sei bewusst neben einer Burka-Trägerin ein verhüllter Hooligan zu sehen. «Uns jetzt vorwerfen zu wollen, wir hätten es wie die Walliser SVP nur auf die Gesichtsverhüllung abgesehen, ist ein billiger Vorwurf der Gegner, die keine besseren Argumente haben», so Wobmann. (awi/sda)