Wer öffentlich gegen eine Person wegen ihres Geschlechts zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, solle mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Dies forderten sechs Politikerinnen in sechs gleichlautenden Vorstössen im Parlament in Bern.
Sie forderten darum eine Anpassung des Strafgesetzbuches. Konkret sollen darin Diskriminierung und Aufrufe zu Hass aufgrund des Geschlechts als Tatbestand aufgenommen werden. Bisher verbietet der von ihnen erwähnte Gesetzesartikel 261 lediglich die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung. Die grosse Kammer hat am Mittwoch die Forderung unterstützt – mit 123 Ja- zu 65 Nein-Stimmen.
Fussballfans gaben Anstoss
Anlass für die Vorstösse war ein Transparent auf der Winterthurer Schützenwiese beim Fussball-Derby gegen Schaffhausen im Mai 2019. Darauf war zu lesen: «Winti Fraue figgä und verhaue». Das Plakat schockiert am Spielfeldrand, für die betroffenen sechs Fans hatte es juristisch jedoch keine Konsequenzen. Sie erhielten einen Freispruch, das Gericht begründete diesen mit der fehlenden Eindringlichkeit der Botschaft.
Das brachte die Politikerinnen derart in Rage, dass sie nun die Gesetzesänderung verlangen: Frauen seien überdurchschnittlich oft Zielscheibe von Gewalt und Hass im Internet, im familiären Umfeld, im Beruf, in der Schule und Freizeit sowie auf der Strasse. «Es braucht hier ein deutliches Signal», so die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti (49) in einer Mitteilung. Ebenfalls die Gesetzesänderung forderte FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro (63), Mitte-Ständerätin Marianne Binder-Keller (65) oder GLP-Politikerin Kathrin Bertschy (44).
Eine Erweiterung der Strafnorm würde aus ihrer Sicht ein klares Signal aussenden, dass Aufrufe zu Gewalt und Hass aus Gründen des Geschlechts ebenso wenig toleriert würden wie Gewaltaufrufe aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gründen, so de Quattro im Rat.
SVP sah keine Dringlichkeit
Gegen die Änderung des Strafgesetzbuchs sprach sich im Nationalrat nur die SVP aus. Sprecherin Barbara Steinemann (47) wies darauf hin, dass bereits Tatbestände existierten, die bei Hass greifen. Zudem solle nicht jede unliebsame Verhaltensweise im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht werden.
Als Nächstes beschäftigt sich die zuständige Ständeratskommission damit. Sie hatte den Initiativen im vergangenen Mai mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung nicht zugestimmt. (sie)