Transitzentren, mehr Grenzschutz
Was bedeutet Seehofers Masterplan für die Schweiz?

In Berlin hat der deutsche Innenminister Horst Seehofer heute seinen Migrations-Masterplan vorgestellt. Für die deutsch-österreichische Grenze sieht er ein neues Grenzregime vor. Doch was ist mit der Schweiz?
Publiziert: 10.07.2018 um 15:58 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:45 Uhr
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Horst Seehofer präsentierte den Masterplan heute in Berlin.
Foto: EPA

Wochenlang ist über ihn spekuliert und gestritten worden, heute Morgen hat der deutsche Innenminister Horst Seehofer ihn nun endlich offiziell präsentiert: seinen Masterplan Migration.

Im 23-seitigen Dokument, das fast zur Auflösung der deutschen Regierung geführt hätte, macht der CSU-Chef klar, wie er die Asylpolitik konkret verschärfen will. Vorgesehen sind unter anderem sogenannte Anker-Zentren («Einrichtung von Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren»), verschärfte Kontrollen an und in der Nähe der Grenze und schnellere Asylverfahren. Zudem sollen Migranten, die bereits ein Asylgesuch in einem anderen EU-Staat gestellt haben oder in einem EU-Land registriert worden sind, direkt an der Grenze abgewiesen werden.

Es ist unklar, welche Punkte Seehofers umgesetzt werden

Pikant: Die Änderungen, auf die man sich vergangene Woche innerhalb der Koalition nach heftigem Streit endlich geeinigt hatte, finden sich im Papier nirgends. Er könne nicht jeden politischen Kompromiss in den Plan übertragen, so Seehofers lapidare Begründung. Das, was in dem Papier stehe, sei seine Überzeugung – und nicht diejenige der Koalition. Es ist deshalb unklar, welche Punkte Deutschland tatsächlich umsetzen wird – und welche Wunschvorstellungen des ehemaligen bayrischen Ministerpräsidenten bleiben.

So oder so: Auf die Schweiz wird Seehofers Massnahmenplan keine direkten Auswirkungen haben. Das bestätigt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Im Plan des deutschen Innenministers ist einzig von der deutsch-österreichischen Grenze die Rede. Asylbewerber, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen an der Einreise gehindert und in Transitzentren gebracht werden. Spätestens nach 48 Stunden sollen sie in den zuständigen Staat rückgeführt werden, das ist das Ziel. 

Gemeinsamer Aktionsplan bereits in Kraft

An der Grenze zur Schweiz bleibt hingegen alles beim Alten. «Die Zusammenarbeit der Schweiz mit Deutschland im Migrationsbereich ist sehr gut», teilt das SEM auf Anfrage von BLICK mit. Für Personen, die kein Asylgesuch stellen und sich folglich illegal im Land aufhalten, gibt es ein Rückübernahmeabkommen. Für Migranten, die ein Asylgesuch stellen, existiert im Rahmen des Dublin-Abkommens eine sogenannte Arbeitsabsprache zwischen den beiden Staaten. 

Zudem verweist das SEM auf einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bekämpfung der irregulären Sekundärmigration, den der Bund 2016 mit Deutschland abgeschlossen hat. Dieser sieht beispielsweise bereits vor, dass die gemeinsamen Patrouillen an der Grenze verstärkt werden. (lha)

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