Der Bund muss einer Syrerin eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die hochschwangere Frau erhielt im Juli 2014 von Grenzwachtkorps in Brig VS keine medizinische Hilfe, obwohl sie unter zunehmenden, wehenartigen Schmerzen litt.
Die Syrerin war mit ihrem Ehemann und ihren drei Kindern trotz grosser Schmerzen in einem Zug nach Domodossola in Italien zurückgeführt worden. Die Familie wollte eigentlich nach Deutschland reisen, um dort ein Asylgesuch zu stellen.
Der zuständige Grenzwächter ist später unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Familie forderte zudem Genugtuung und Schadenersatz von insgesamt knapp 300'000 Franken.
Frau hatte Todesangst
Das Eidgenössische Finanzdepartement lehnte das jedoch ab. Die Familie zog den Entscheid daraufhin ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Auch die Richter in St. Gallen weisen die Schadenersatz-Forderung ab. Die Frau habe im rechtlichen Sinne keinen materiellen beziehungsweise finanziellen Schaden erlitten, so die Begründung.
Genugtuung spricht das Gericht ihr hingegen zu, wenn auch deutlich weniger, als die Frau gefordert hatte. Indem das Grenzwachtkorps keine medizinische Hilfe leistete, seien die Schmerzen der Frau verlängert worden und hätten zugenommen, so das Gericht. Zudem habe die Frau «begründete Todesangst» gehabt. (SDA/lha)