Die Verkehrskommission des Ständerats tritt beim Rechtsvorbeifahren auf die Bremse. Die Motion, vom Aargauer Nationalrat Thierry Burkart (42) verfasst, will das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen generell legalisieren. Im National- wie im Bundesrat stiess das Anliegen auf grosse Sympathien.
Darum ist Burkart vom Entscheid der Kommission überrascht, wie er sagt: «Das Argument der Mehrheit war die Verkehrssicherheit.» Dabei habe eine externe, vom Bundesamt für Strassen (Astra) 2017 in Auftrag gegebene Studie doch ergeben, dass die Sicherheit durch das Rechtsvorbeifahren nicht sinke. Burkarts enttäuschtes Fazit: «Der Entscheid der Kommission fusst auf einer falschen Grundlage.»
Stossende Rechtsunsicherheit
Doch Burkarts Frust geht noch weiter: «Laut einer zweiten Studie würde das Erlauben des Rechtsvorbeifahrens die Kapazität auf den Schweizer Autobahnen um rund fünf bis zehn Prozent erhöhen.» Und wie das Astra zeige, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Burkart dazu: «Stellen Sie sich einmal vor, was zehn Prozent höhere Kapazität auf der Autobahn bedeuten!» Nur schon im Aargau, wo im Schnitt durchschnittlich 130'000 Autos täglich auf der Autobahn unterwegs seien.
Burkarts drittes Argument für eine Aufhebung des Verbots ist die Rechtssicherheit: «Heute ist die rechtliche Situation sehr kompliziert.» Manchmal sei das Rechtsvorbeifahren erlaubt und manchmal nicht. Gleichzeitig könne es aber im nicht erlaubten Fall direkt zum Entzug des Führerscheins kommen. Burkart: «Das ist stossend.»
Bundesrat kann es richten
Burkarts Vorstoss kommt im Sommer in den Ständerat. Wird dieser seiner Kommission folgen und ihn ablehnen, ist er vom Tisch.
Unabhängig vom Parlament könnte das Rechtsvorbeifahren in der Schweiz dennoch bald zur Norm werden. Denn auch der Bundesrat gab dem Astra im vergangenen Jahr den Auftrag, die Umsetzung der Legalisierung zu prüfen. Da die Landesregierung die Verkehrsregelnverordnung selbständig anpassen kann, steht der freien Fahrt auf der rechten Spur vielleicht trotzdem bald nichts mehr im Weg.