Der Bundesrat hatte die AHV- und IV-Renten am Mittwoch aber nur um 2,5 Prozent erhöht. Den Ständeräten reicht das nicht. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats verlangt den vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten auf den 1. Januar 2023. Im September lag die Jahresteuerung bei 3,3 Prozent.
Der Entscheid der Kommission zugunsten einer Motion der Mitte-Fraktion fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Nationalrat hatte die Forderung im September gutgeheissen.
Der volle Teuerungsausgleich per Anfang 2023 soll einmalig sein und mit künftigen Rentenerhöhungen zum Teuerungsausgleich verrechnet werden. Zudem soll der Bundesrat ein Konzept vorlegen, wie überdurchschnittliche Preisanstiege auch in Zukunft regelmässig ausgeglichen werden können. Die Regierung hatte die Forderung zur Ablehnung empfohlen.
Entscheid über Prämienverbilligung vertagt
Noch keinen Entscheid gefällt hat die Kommission zu Vorstössen, die eine Abfederung des Prämienschocks bei den Krankenkassen über eine sofortige Erhöhung des Bundesbeitrages um 30 Prozent an die individuelle Prämienverbilligung verlangen. Sie will erst an ihrer nächsten Sitzung darüber befinden. Die zusätzlichen Gelder sollen die Kantone erhalten, sofern sie ihren eigenen Beitrag nicht reduzieren.
Zuerst will die Kommission die Detailberatung zum indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative führen, der eine langfristige und nachhaltige Lösung für die steigende Prämienbelastung bringen soll. Im Grundsatz ist die Kommission am Freitag mit 10 zu 1 Stimme bei einer Enthaltung auf den Gegenvorschlag des Bundesrates eingetreten.
Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, weitere Modelle zu prüfen. Die finanziellen Konsequenzen für Bund und Kantone müssten sorgfältig abgeklärt werden. Der Gegenvorschlag soll zudem einen stärkeren Anreiz zur Kostendämpfung enthalten. (SDA/lha)