Sie zog mit ihren Kindern in den Dschihad
Bund will Schweizer IS-Mutter den Pass entziehen

Im Herbst hat die Schweiz zum ersten Mal überhaupt einem Terroristen die Staatsbürgerschaft aberkannt. Nun will das Staatssekretariat für Migration auch einer Mutter, die mit ihren Kindern in einem Lager in Nordsyrien steckt, den roten Pass wegnehmen.
Publiziert: 01.01.2020 um 06:12 Uhr
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Aktualisiert: 01.01.2020 um 10:08 Uhr
Die Schweiz kann Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn sie wie beispielsweise Terroristen den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt haben. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Justizministerin Karin Keller-Sutter macht weiter Ernst im Kampf gegen Sympathisanten der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Das Staatssekretariat für Migration (SEM), das in ihrem Departement angesiedelt ist, will einer IS-Sympathisantin aus der Romandie den Pass entziehen.

Die 30-jährige schweizerisch-französische Doppelbürgerin hat das Bürgerrecht einer Gemeinde im Waadtländer Bezirk Morges, wie das SEM am Dienstag im Bundesblatt mitteilte. Der jetzige Aufenthaltsort der Frau ist den Behörden allerdings nicht bekannt.

Mit den Kindern in den Dschihad gezogen

Die in Genf geborene Frau mit tunesischen Wurzeln hat laut «Tages-Anzeiger» im Jahr 2016 ohne Wissen der beiden Väter zwei ältere Töchter nach Syrien ins IS-Gebiet entführt. Dort habe sie einen IS-Anhänger geheiratet, der 2018 bei einem Drohenangriff getötet worden sei. Die Witwe befinde sich derzeit mit ihren inzwischen insgesamt drei Kindern in einem Internierungslager in Nordsyrien.

Der Entscheid des Bundes für die Ausbürgerung ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann ihn innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen anfechten.

Erst der zweite Fall

Es wäre erst das zweite Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass einer Person in der Schweiz das Bürgerrecht entzogen wird. Im vergangenen September hatte das SEM bereits dem türkisch-schweizerischen Doppelbürger Ümir Y.* den Pass aberkannt. Der Mann war zuvor 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er Propaganda für den IS betrieben und für die Terrorgruppe Kämpfer rekrutiert hatte.

Das SEM kann einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet. Dies ist der Behörde zufolge zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.

Die Ausbürgerung ist aber nur möglich, wenn die Betroffenen über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen. Ansonsten würde die Schweiz Staatenlose schaffen, was völkerrechtlich verboten ist.

Anfang Juni hatte der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss im Parlament festgehalten, dass aktuell der Bund über ein Dutzend Doppelbürger identifiziert habe, die im Verdacht stünden, sich im Ausland an Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten beteiligt zu haben. (SDA/lha)

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