Die Parteien waren sich in der am Dienstag ablaufenden Vernehmlassung einig: Sie wollen die Hamas als Terror-Organisation in der Schweiz verbieten. Das soll Finanzierungs- und Propagandamassnahmen im Land verhindern.
Aus Sicht der Parteien soll das Schweizer Territorium nicht als Zufluchtsort für diejenigen dienen, die den globalen Frieden und die Stabilität gefährden würden. Die SVP sah im radikalen Islam und Terrorismus die «Erzfeinde einer liberalen Rechts- und Gesellschaftsordnung, wie sie die Schweiz kennt».
Terroranschlag als Auslöser
Auslöser für die Diskussion war ein Terroranschlag der Hamas in Israel am 7. Oktober. Über 1200 Menschen wurden getötet – darunter auch zwei Schweizer – mehr als 250 Geiseln verschleppt. Bei der folgenden israelischen Offensive im Gazastreifen wurden nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde mehr als 36'000 Menschen getötet.
Als Reaktion auf den Angriff stufte der Bundesrat die Hamas als terroristische Organisationen ein. In der EU und in den USA steht die Organisation schon seit Jahren auf den Terrorlisten. Sowohl Stände- als auch Nationalrat hatten in der Wintersession ein Hamas-Verbot gefordert, indem sie die Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen annahmen.
Betroffen von dem in der Schweiz zunächst auf fünf Jahre befristeten Verbot per Gesetz wären auch Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas und Gruppierungen, die im Namen der Hamas handeln. Sie alle sollen als Terror-Organisationen gelten.
Bis zu 20 Jahre Haft
Die SVP begrüsste den Vorentwurf zum Verbot, dieser ging ihr aber zu wenig weit. Sie will auch Organisationen verbieten, deren Ziele und Mittel mit denen der Hamas identisch sind. Die Partei schlug einen zusätzlichen Passus im Gesetzesartikel vor.
Auch die FDP unterstützte den Vorschlag des Bundesrats für ein Verbot. Sie war allerdings gegen eine Ausweitung auf nicht mit der Hamas verbundene Organisationen. Dies wäre aus der Sicht der Freisinnigen «kontraproduktiv».
Die Mitte unterstützte neben dem «umfassenden Organisationsverbot» auch die angedrohten strafrechtlichen Konsequenzen «klar». Mit dem Verbot werden Unterstützungshandlungen der Hamas mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben», sollen bis zu zwanzig Jahren hinter Gitter gehen.
Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen hätte, will der Bundesrat das Gesetz auf fünf Jahre befristen. Das Parlament soll diese Frist aber verlängern können.
SP will Gesetzestext ergänzen
Für die SP darf ein Hamas-Verbot nicht zum Präjudiz für das Verbot anderer Organisationen werden. Die Sozialdemokraten forderten auch ein parlamentarisches Mitsprachrecht, sollte der Bundesrat mit der Hamas verwandte Organisationen verbieten wollen. Konkret soll die Regierung vor einem Entscheid die aussen- und sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat konsultieren.
Den Grünen geht das Verbot zu weit, sie möchten dieses restriktiver definieren. Dem Bundesrat würden zu weitreichende Kompetenzen übertragen. Das vorgeschlagene Gesetz habe schwerwiegende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Gewaltakte der Hamas und die Mitglieder der Hamas selbst könnten bereits nach der geltenden Gesetzgebung verfolgt werden.
Die SP fürchtet bei dem Verbot auch um die Rolle der Schweiz als neutrale humanitäre und friedenspolitische Akteurin. Sie will den Gesetzestext darum ergänzen lassen, so dass es Schweizer Diplomaten sowie Vertretern von internationalen und unparteiischen humanitären Organisationen weiterhin erlaubt bleibt, mit allen Akteuren in Kontakt zu treten, auch mit jenen der Hamas. Diese Ausnahme unterstützen auch die Grünen.