Da soll noch einer die Bauern verstehen. Seit langem kämpften sie für eine strenge Swissness-Vorlage. Und das Parlament folgte ihnen auch. So sollen künftig für ein Schweizerkreuz-Produkt 80 Prozent der in der Schweiz herstellbaren Rohstoffe auch wirklich aus der Schweiz stammen. Das führte unter anderem dazu, dass sich Schokoladenhersteller Mondelez überlegte, bei der Toblerone auf Matterhorn und Schweizerkreuz zu verzichten.
Doch wenn es um die eigene Klientel geht, darf auch ein auf deutschem Boden gewachsener Salat mit Schweizer Kreuz verkauft werden. Der Bundesrat wollte in der Swissness-Verordnung nun „Schweizer“ Salat nur von ausländischen Äckern zulassen, welche schon vor 1984 von Schweizer Bauern bewirtschaftet wurden. Der Bauernverband lobbyierte laut „Tages-Anzeiger“ nun aber für den Stichtag 1. Januar 2014. Damit würden viel mehr ausländische Äcker quasi eingebürgert.
Den Landwirten geht es also nicht in erster Linie um Swissness, sondern wie meist um ein mit Subventionen und Regulierungen gesichertes Grundeinkommen für Schweizer Bauern. Bleibt zu hoffen, dass die Bauern wenigstens bei ihren Bankkonten auf Swissness setzen.