Geht es um die Sozialhilfe, dreht die SVP schnell mal im roten Bereich. Mit Blick auf die Wahlen holt sie einmal mehr den Zweihänder hervor – mit einem klaren Ziel: Die Zerschlagung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos).
Weniger Ausbildungsplätze im Sozialbereich
So liest sich jedenfalls ihr neues Sozialhilfe-Positionspapier. Der Skos wird darin viel Platz eingeräumt. Dabei kommt sie aber durchwegs schlecht weg. Ein «Interessenverein von Sozialhilferomantikern» sei die Skos. Eine Lobbyistin nicht für die Armen, sondern für die Sozialapparate. Besetzt mit «realitätsfernen Funktionären».
Gemeinden, Städte, Kantone und Amtsstellen sollen aus der Skos austreten, fordert die SVP. Die Skos-Richtlinien dürften nicht verbindlich sein, sondern nur als Empfehlung dienen. Und auf kantonaler Stufe brauche es «eine Überprüfung und grundsätzliche Anpassung der Skos-Richtlinien nach unten».
Zudem möchte die SVP die «ausufernde Sozialindustrie» stoppen, indem die Ausbildungslehrgänge und Studienplätze im Sozialbereich deutlich reduziert werden. Stattdessen brauche es «eine angemessene Entprofessionalisierung, weil ehrenamtlicher Beistand und Milizbehörden sowie der Einbezug von lokalen Vereinen, Stiftungen, Kirchen und Unternehmen eine effizientere Übergangshilfe bieten können als anonyme Ämter und teure Sozialhilfefunktionäre».
Nur noch absolutes Existenzminimum
Zwar möchte die SVP die Sozialhilfe nicht gleich ganz abschaffen und auch keine generelle Leistungskürzung erwirken, wie sie beteuert. Doch die Lektüre des Positionspapiers zeigt: Die SVP will die Sozialhilfe massiv eindampfen.
Ein System mit «tiefen Grundleistungen» schwebt ihr vor – nur für Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung soll der Grundbedarf reichen. Wer unverschuldet hilfsbedürftig wird und wer sich aktiv für einen neuen Job engagiert, soll belohnt werden und eine grosszügiger ausgestaltete Hilfe erhalten.
Doch wer selbstverschuldet in die Hilfsbedürftigkeit rutscht und untätig bleibt, soll finanziell an der kurzen Leine – auf dem «absoluten Existenzminimum» – gehalten werden.
Maximal 600 Franken pro Monat
In diesem Fall würden für den Grundbedarf (ohne Wohnkosten und Krankenkasse) 360 Franken pro Monat eigentlich ausreichen, rechnet die SVP vor. Sie gibt sich aber ein bisschen generöser: Für eine erwachsene Person dürfe der Grundbedarf-Betrag daher maximal 600 Franken pro Monat betragen.
«Vor allem für Junge, Asylanten, Sozialtouristen und unkooperative Bezüger soll dieses bundesrechtlich abgestützte absolute Existenzminimum angewendet werden», so die SVP. Studenten hingegen will die Rechtspartei auf jeden Fall aus der Sozialhilfe ausschliessen.