Flucht ohne Folge» titelte der BLICK am Freitag. Berichtet wurde über Häftling Hassan Kiko (27), der mit Hilfe seiner Aufseherin und Geliebten Angela Magdici (33) im Februar aus dem Bezirksgefängnis Limmattal floh. Zuvor hatte er seine Geliebte offen gefragt, ob sie ihn nicht freilassen könne.
Die Flucht hat für Kiko keine strafrechtlichen Folgen, weil das Bundesgericht 1989 entschied, dass nicht nur die Flucht selber, sondern auch die Anstiftung zur Fluchthilfe straflos bleibe. Das stösst SVP-Nationalrat Mauro Tuena (44) sauer auf: «Es wäre für jeden Bürger ein Hohn, wenn Kiko dafür nicht bestraft würde», sagt Tuena. Er will den Missstand mit einer parlamentarischen Initiative beheben. «Das Strafgesetzbuch muss angepasst werden, dass Flucht und Anstiftung dazu ein Straftatbestand werden.» Dass solche Taten äusserst selten vorkommen, spiele keine Rolle. «Jedes Mal ist ein Mal zu viel.»
Das Thema ist bereits auf der Agenda im Bundeshaus. Nationalrat Lukas Reimann (33, SG) reichte im Juni 2015 eine Motion ein, die nur den Gefängnisausbruch unter Strafe stellen will. Der Rat hat den Vorstoss noch nicht behandelt, der Bundesrat lehnte ihn aber ab. Argument: Selbstbegünstigung sei nicht strafbar. Der Häftling riskiere aber, Vollzugserleichterungen zu verlieren und nicht bedingt entlassen zu werden.
Für Tuena ist nun aber klar: «Der Fall von Kiko und Magdici zeigt, dass diese Argumentation völlig quer ist.» Um Nachahmer abzuschrecken, müsse der Gesetzgeber jetzt aktiv werden.