SVP-Softliner Vogts Schutzklausel für Durchsetzungsinitiative gilt nicht
Secondos werden schon heute ausgeschafft

Das Bundesgericht ordnete kürzlich die Ausschaffung eines in der Schweiz aufgewachsenen mazedonischen Rasers an. Hier geborene Ausländer haben also auch ohne Ausschaffungsinitiative keinen speziellen Schutz.
Publiziert: 07.01.2016 um 12:38 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:22 Uhr
Hans-Ueli Vogt irritiert mit seinen Aussagen auch die SVP-Bosse Adrian Amstutz (l.) und Toni Brunner (r.).
Foto: Keystone

Der SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt sorgte Anfang Woche für Aufsehen mit seiner Relativierung der Durchsetzungsinitative. Vogt möchte hier geborene Secondos von einer Ausschaffung ausnehmen. Diese würden zur hiesigen Rechts- und Sozialgemeinschaft gehören.

Damit relativiert Vogt nicht nur die Initiative der eigenen Partei, sondern geht gar noch weiter als die heutige Rechtspraxis. Dies zeigt ein Bundesgerichts-Entscheid aus dem letzten Dezember. Laut der «NZZ» erachtete das höchste Gericht die Wegweisung eines 30-jährigen in der Schweiz geborenen Mazedoniers als verhältnismässig.

Der Mann wurde 2013 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Darauf verlor er seine Niederlassungsbewilligung. Und das Migrationsamt ordnete eine Wegweisung auf Ende des Strafvollzugs an. Verurteilt wurde der Mazedonier, weil es sich während mehrere Monate an illegalen und gefährlichen Autorennen beteiligt hatte. Der Täter war schon wegen zwei anderen Verkehrsdelikten vorbestraft.

Auch der Umstand, dass der Mazedonier in der Schweiz mit Frau und Kind lebt und er nie sozialhilfeabhängig war, sprach nicht gegen eine Wegweisung. Das Bundesgericht erachtete laut «NZZ» eine Reintegration in Mazedonien als zumutbar. (jow)

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