Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat 2017 231 Personen den Asylstatus entzogen, weil sie eine Reise in ihr Heimatland unternommen haben. Das entspricht gegenüber 2016 einer Zunahme von 60 Prozent, wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt. Betroffen waren primär Flüchtlinge aus Vietnam (71), Irak (60) und Bosnien-Herzegowina (30).
Sommaruga will Verbot von Heimatreisen ins Gesetz schreiben
Der Anstieg lässt sich wohl durch die vor drei Jahren geschaffenen «Meldestelle Heimatreisen» beim SEM erklären. Die Grenzkontrollbehörden melden ihr immer mehr Verdachtsfälle – 2017 waren 137 Personen von solchen Meldungen betroffen. Die Grenzbehörden dürfen für die Entlarvung auf Passagierdaten der Fluggesellschaften zurückgreifen.
Das Problem von Flüchtlingen in ihre Heimatländer ist dem Bund unlängst bekannt. Asylministerin Simonetta Sommaruga (57) schlägt deshalb eine Gesetzesanpassung vor, die das Verbot von Heimatreisen explizit festhält. Wer freiwillig in sein Heimatland reist, verliert den Asylstatus. Die Beweislast wird dabei den Flüchtlingen aufgezwungen. Sie müssen plausibel darlegen, dass sie zur Reise gezwungen wurden, um weiterhin Asyl zu erhalten.
SVP-Vorstoss verlangt automatischen Entzug des Asylstatus
Diese Gesetzesänderungen gehen bürgerlichen Parlamentariern und insbesondere der SVP zu wenig weit. Gregor Rutz (45) verlangt in seiner parlamentarischen Initiative einen Automatismus: Wer als Flüchtling in sein Heimatland reist, dessen Asylstatus soll in jedem Fall erlöschen. «Wer von seinem Herkunftsland verfolgt ist, soll generell nicht in diesen Staat zurückreisen», sagt der Zürcher Nationalrat.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe lehnt einen solchen Automatismus ab. Die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, sich gegen eine solche Verfügung zu wehren, wie ihr Sprecher zur «Schweiz am Wochenende» sagt. Denn eine Reise in das Heimatland heisse nicht automatisch, dass man sich freiwillig unter den Schutz des Heimatstaates stelle. Es könne zum Beispiel sein, dass ein Flüchtling unter dem Radar der Behörden in sein Herkunftsland reise, um an einer Beerdigung eines Familienangehörigen teilzunehmen. Und solche Fälle dürften laut der Flüchtlingshilfe nicht zu Asylwiderrufen führen. (duc)