Die Kandidatur von SVP-Politiker Marcel Toeltl (58) für das St. Galler Kantonsparlament sorgt für Aufruhr. Denn Toeltl ist kein unbeschriebenes Blatt: Man darf ihn straffrei als «bekennenden Rassisten und Nazi-Sympathisant» bezeichnen. Das hat das Bundesgericht im Sommer 2017 entschieden, nachdem ein Fall über Rassismus-Vorwürfe zuvor mehrere Instanzen beschäftigt hatte.
Eine BLICK-Anfrage liess Toeltl unbeantwortet. Doch nun meldet er sich auf seiner Homepage zu Wort. Er bedauert seine Nazi-Sympathie dabei nicht: Die Medien würden «ein totes Pferd reiten», findet er. Als er sich zur Kandidatur entschlossen habe, sei er sich aber bewusst gewesen, dass «insbesondere das St. Galler Tagblatt alte Geschichten aufwärmen wird». Dieses mache mit einem alten Thema «primitive Hetze» gegen einen Bürger, «der für seine Heimat einsteht und unbequeme Dinge beim Namen nennt».
Nicht verurteilt
Toeltl erinnert daran, dass er nie wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm verurteilt worden sei. Trotz dreier Anzeigen wurde er demnach 2015 vom Kreisgericht Rheintal freigesprochen.
Dass er trotzdem als Nazi-Sympathisant bezeichnet werden darf, geht auf ein anderes Verfahren um seine umstrittenen Blog-Einträge und Tweets zurück. Ein früherer GLP-Politiker nannte Toeltl deswegen einen «bekennenden Rassisten und Nazi-Sympathisanten». Der SVP-Mann klagte wegen übler Nachrede und Verleumdung bis vors Bundesgericht, blitzte aber mit seiner Beschwerde ab. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass Toeltl in seinen Texten und Meldungen in sozialen Medien eine Denkhaltung kundtue, die «just dem zu entsprechen scheine, was als Rassismus definiert werden könne».
Der SVP-Politiker ärgert sich noch heute darüber: «Die Qualitätsmedien haben danach geschickt einen Fall Toeltl daraus gemacht und nennen mich nun straffrei Nazi-Sympatisant», schreibt er auf seiner Homepage dazu.
Dabei seien seine Äusserungen konform gewesen, findet er. Und nutzt auch gleich die Gelegenheit, um gegen die Ausweitung der Anti-Diskriminierungs-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung Stimmung zu machen, die am 9. Februar vors Volk kommt. «Der Rassismusartikel, über dessen Erweiterung wir demnächst abstimmen, ist eine Gefahr für genau diejenigen, welche peinlichst genau darauf achten, dass Rechte oder kritische Bürger sich menschenrechtskonform verhalten.»
SVP-Chef: «Absolut keine Wunschkandidatur»
Dem St. Galler SVP-Kantonalpräsidenten Walter Gartmann (51) ist der Fall unangenehm. «Die Kandidatur ist höchst unglücklich und nicht gut – absolut keine Wunschkandidatur», sagte er gestern zu BLICK. Das Thema werde sicher bei der nächsten Parteileitungssitzung traktandiert. Auch andere Parteiexponenten wollen die Kandidatur intern nochmals diskutiert haben.
Markus Wüst (44), Präsident der SVP-Kreispartei Rheintal, meinte hingegen, man habe sich die Kandidatur angeschaut und sei zum Schluss gekommen, «dass seine Kandidatur kein Problem ist».