SVP-Regierungsrat lehnt Durchsetzungs-Initiative seiner Partei ab
«Es kommen massive Mehrkosten auf uns zu»

Im Interview mit BLICK spricht SVP-Regierungsrat Landolt über die SVP-Durchsetzungs-Initiative und äussert, aus welchen Gründen er dagegen kämpft.
Publiziert: 30.12.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:14 Uhr
Der Schaffhauser Regierungsrat Ernst Landolt kämpft gegen die SVP-Initiative.
Interview: Christoph Lenz

BLICK: Herr Landolt, die Debatte zur SVP-Durchsetzungs-Initiative ist voll lanciert. Als SVPler und Schaffhauser Volkswirtschafts- und Justizdirektor stehen Sie in einem besonderen Spannungsfeld. Wie beurteilen Sie die SVP-Initiative?
Ernst Landolt:
Da sich die Schaffhauser Regierung noch nicht über das Volksbegehren unterhalten hat, kann ich nur für mich persönlich sprechen. Aber meine Haltung ist klar: Ich werde ein Nein zur Durchsetzungs-Initiative in die Urne legen. Ich habe mich übrigens auch im SVP-Kantonalvorstand für die Nein-Parole stark gemacht. Leider mit wenig Erfolg.

Was spricht für Sie gegen die Durchsetzungs-Initiative?
Sie würde unseren Justizapparat noch mehr strapazieren. Wir wären gezwungen, bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten viel neues Personal einzustellen.

Warum bräuchte es mehr Personal?
Die Durchsetzungs-Initiative verlangt, salopp gesagt, Folgendes: Wer als Ausländer zweimal einen kleinen kriminellen Blödsinn macht, muss die Schweiz verlassen. Betroffen sind aber nicht nur Ausländer, die erst vor kurzem hierher kamen, sondern auch Secondos, die ihr ganzes Leben bei uns verbracht haben. Es liegt auf der Hand, dass Verurteilte alle Rechtsmittel nutzen würden, um eine Ausschaffung abzuwenden. Es droht eine Rekursflut, die wir ohne viel zusätzliches Personal schlicht nicht bewältigen könnten. Die Quintessenz: Bei einem Ja kommen massive Mehrkosten auf uns zu. Das müssen die Leute wissen.

Die SVP argumentiert, dass durch konsequente Ausschaffung von kriminellen Ausländern die Sicherheit zunehme. Wollen Sie das bestreiten?
Nicht direkt. Das Problem der Initiative ist aber, dass sie nicht nur für Mord, Totschlag, Vergewaltigung und ähnlich schwere Delikte gilt, sondern eben auch für kleinere Übertretungen, etwa im Strassenverkehr. Hinzu kommen die volkswirtschaftlichen Schäden bei einer Annahme der Initiative.

Welche volkswirtschaftlichen Schäden meinen Sie?
Schon das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative hat bei vielen Unternehmen grosse Verunsicherung ausgelöst. Schreiben wir nun auch die Durchsetzungsbestimmungen in die Verfassung, senden wir erneut das Signal aus: Ausländer sind in der Schweiz nicht erwünscht. Viele Firmen werden es sich gut überlegen, ob sie noch in der Schweiz investieren wollen.

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