Seit 2008 gilt für abgewiesene Asylsuchende ein Sozialhilfestopp. Wer das Land nicht verlässt, hat trotzdem Anspruch auf materielle Nothilfe für eine minimale Existenzsicherung. 63,5 Millionen Franken hat der Bund dafür im Jahr 2017 an die Kantone ausgeschüttet.
Rund 8500 Personen bezogen dabei Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung. Rund ein Drittel von ihnen stammte aus den fünf Ländern Eritrea, Äthiopien, Algerien, Irak und Afghanistan.
Entwicklungshilfe kürzen
Die Nothilfekosten sind SVP-Nationalrat Mike Egger (26, SG) ein Dorn im Auge. «Die Schweiz kommt für die Unterhaltskosten abgewiesener Asylbewerber auf, obwohl diese das Land eigentlich verlassen müssten. Das geht doch nicht», moniert er. «Zahlreiche dieser Personen bleiben in der Schweiz, weil ihre Herkunftsländer zu wenig oder gar nicht mit der Schweiz kooperieren, um sie zurückzuführen.»
Das will er nicht einfach so hinnehmen. Er reicht deshalb in der laufenden Sondersession des Nationalrats eine Motion ein, mit welcher er die Nothilfekosten den Herkunftsländern der Bezüger überwälzen will. Dass die betroffenen Länder nicht einfach so die Staatsschatulle öffnen werden, ist ihm bewusst.
Egger sieht trotzdem Kompensationsmöglichkeiten: «Die entsprechende Summe kann beispielsweise bei den Entwicklungshilfegeldern oder anderweitigen Krediten abgezwackt werden.» Allenfalls lasse sich auch das Budget an Hilfsorganisationen kürzen, die in den betroffenen Ländern tätig seien. «Wir sollten aber auch wagen, die Summe den betroffenen Staaten direkt in Rechnung zu stellen.»
Wie Trump bei der Mauer?
Eggers Vorschlag erinnert ein wenig an US-Präsident Donald Trump (72): Dieser kündigte an, an der Grenze zu Mexiko ein Maurer zu errichten – und die Kosten dafür Mexiko in Rechnung zu stellen.
Macht SVP-Mann Egger also den Trump? «Nein, sicher nicht», wehrt er ab. «Aber es kann nicht sein, dass ein Land nicht kooperiert und wir die Zeche bezahlen müssen.»
Sollte der Vorstoss im Parlament nicht durchkommen, bleibt Egger immerhin ein Trost: Mit dem neue Asylgesetz und den beschleunigten Asylverfahren ändert sich auch das Nothilfe-System. Unter dem Strich rechnet der Bund mit sinkenden Kosten.