SVP-Nationalrat Rutz über Après-Ski-Verbot
«Beschwerdeflut ist Ausdruck von Intoleranz»

Der Präsident der IG Freiheit, Gregor Rutz, ärgert sich über das Urteil im Fall Bolgen Plaza und die zunehmende Beschwerdeflut. Sie schade dem Gewerbe massiv.
Publiziert: 20.10.2016 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 06:31 Uhr
«Menschen sind bei Lärm übertrieben heikel.» Gregor Rutz
Foto: GAETAN BALLY
Interview: Nico Menzato

Herr Rutz, in der Schweiz werden viele Einsprachen erhoben. Sei es gegen Öffnungszeiten von Betrieben oder gegen Baubewilligungen. Leidet die KMU-Wirtschaft unter der Einspracheflut?
Gregor Rutz:
Ja natürlich – die Flut von Einsprachen schadet dem Gewerbe massiv. Und sie sind Ausdruck von Intoleranz. Das zeigt auch der Fall von Davos. Eine Tourismus-Destination, welche bereits seit Jahren mit der schwierigen Wirtschaftssituation kämpft, muss einen florierenden Betrieb schliessen und verliert so eine beliebte „Après-Ski“-Attraktion und Mitarbeiter verlieren ihren Job. Gleichzeitig subventionieren wir die Tourismusbranche jedes Jahr mit Millionen von Steuergeldern. Das ist doch absurd. Da müssen sich auch die zuständigen Richter an der Nase nehmen!

Müssten die Einsprachemöglichkeiten für Einzelpersonen eingeschränkt werden?
Einsprachen sind dort richtig, wo es um das Eigentum geht und wo wirklich nachbarschaftliche Rechte betroffen sind. Aber wer sich eine Ferienwohnung in der Nähe der Talstation der Jakobshorn-Bahn kauft, weiss, dass es dort lärmig ist. Da muss man sich nicht wundern, dass es auch nach Pistenschluss noch festfreudige Skifahrer hat – im Gegenteil: Die Skiorte suchen doch genau solche Touristen, welche konsumieren und einkehren. Dass ein Zweitwohnungsbesitzer den örtlichen Betrieben quasi den Stecker ziehen kann, ärgert mich enorm. Man kann doch nicht eine Ferienwohnung kaufen und dann den Ortsansässigen sagen wollen, wie es zu laufen hat! Aber genauso schlimm sind die Richter, welche solche absurden Urteile fällen. Am Bundesgericht fehlt es leider da und dort an gesundem Menschenverstand. Das ist wirklich nur noch Paragraphenreiterei fernab jeder wirtschaftlichen Realität.

Nur rund 20 Prozent der Beschwerden gegen Baubewilligungen sind erfolgreich. Die allermeisten scheitern also – verzögern aber das Projekt. Ein Problem für KMU?
Unter diesen mutwilligen Verzögerungen leiden die KMU, aber vor allem auch die Eigentümer und Bauherren. Noch gravierender scheinen mir aber die Verbandsbeschwerden – hier wäre eine Einschränkung überfällig. Es ist störend, dass einzelne Interessenorganisationen, deren Vertreter selber gar nicht betroffen sind, mit Prozessen grössere Bauvorhaben jahrelang verzögern können. Darunter leiden teilweise ganze Regionen, wenn man etwa an gewisse Verkehrsprojekte denkt.

Sollen offensichtlich chancenlose Beschwerden nicht an nächste Instanzen weitergezogen werden dürfen? Denn bis das Bundesgericht in letzter Instanz entscheidet, können gut und gerne fünf Jahre vergehen?
Wir müssen unser Rechtssystem nicht auf den Kopf stellen. Wichtig ist, dass die Verfahren effizient geführt werden und die Gerichte schneller arbeiten. Aussichtslose Beschwerden sind als solche zu bezeichnen. Das Problem liegt aber wohl nur zu einem Teil bei falschen Gesetzen – zu einem guten Teil sind die Richter selber das Problem.

Wenn Lärmemissionen zu befürchten sind, dürfen Personen Einsprachen erheben, die 1 Kilometer vom Bauvorhaben entfernt wohnen. Geht Ihnen diese Praxis nicht zu weit?
Nach meiner Auffassung ist die Lärmempfindlichkeit heute generell zu hoch. Die Menschen heute sind diesbezüglich übertrieben heikel geworden. Viele Leute wollen zwar in der Nähe des Flughafens wohnen, ärgern sich aber über den Fluglärm, obwohl die Flugzeuge immer leiser werden. Die gleichen Leute fliegen aber jedes Jahr mit dem Flugzeug in die Ferien. Das ist nicht ehrlich. Oder die Fälle, welche wir in der Stadt Zürich hatten: Da machen Anwohner in der Innenstadt Beschwerden gegen Gastrobetriebe – analog zu Davos. Dafür fehlt mir wirklich jedes Verständnis: Wer in der Zürcher Innenstadt wohnt oder arbeitet, muss mit Lärm rechnen. Selbstverständlich ist im Stadtzentrum nicht um 18 Uhr Feierabend – das ist auch richtig so! Wer den Lärm meiden will, soll nach Andelfingen oder ins Glarnerland ziehen – dort ist es ruhiger.

Was halten Sie vom Vorschlag, dass die Einreichung einer Beschwerde kosten soll, damit die Hürden höher werden? Wenn der Beschwerdeführer gewinnt, gibt’s das Geld zurück.
Das ist sicher ein Vorschlag, den man sich überlegen kann.

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