Dieses Jahr hat das Parlament grünes Licht gegeben für eine lockerere Gangart auf den Autobahnen: Rechtsvorbeifahren soll erlaubt werden. Nachdem FDP-Nationalrat Thierry Burkart (43, AG) seinen Vorstoss erfolgreich durchgebracht hatte, ist nun der Bundesrat am Zug, das Gesetz entsprechend anzupassen.
Burkarts Vorstoss zugestimmt hat auch SVP-Nationalrat Erich Hess (37). Doch der Berner setzt nun noch einen drauf: Er will auch beim Rechtsüberholen die Zügel lockern. Zwar will er das Verbot nicht gleich ganz streichen. Doch anstelle einer Strafanzeige soll es für Rechtsüberholer nur noch eine Ordnungsbusse absetzen. Also maximal 300 Franken Busse statt wie heute eine Strafe samt mehrmonatigem Führerausweisentzug.
SVP-Hess: «Mehr Verhältnismässigkeit»
«Wenn man das Rechtsvorbeifahren erlaubt, ist es jenseits von Gut und Böse, wenn man das Rechtsüberholen mit einer Anzeige und einem Ausweisentzug bestraft», sagt Hess. Eine klare Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen sei oftmals schwierig. «Wir bewegen uns also in einem juristischen Graubereich, in welchem es mehr Verhältnismässigkeit braucht.»
Zudem würden Polizei und und Justiz administrativ entlastet, so Hess. Und er zeigt sich kompromissbereit: «Allenfalls könnte man die maximale Ordnungsbusse von heute 300 Franken auch etwas erhöhen.»
FDP-Burkart: «Kontraproduktiv»
In den Reihen der SVP hat Hess schon einige Unterschriften für seine parlamentarische Initiative gesammelt, die er in der letzten Sessionswoche einreichen wird. Nicht unterschrieben hat hingegen FDP-Mann Burkart. Für den Vater des Rechtsvorbeifahrens kommt der Vorstoss zum völlig falschen Zeitpunkt.
«Wir haben erst gerade meinen Vorstoss fürs Rechtsvorbeifahren mit viel Aufwand politisch mehrheitsfähig gemacht», erklärt der TCS-Vizepräsident. Zuerst müssten dieser umgesetzt und Erfahrungen mit der neuen Regelung gesammelt werden. «Das Anliegen von Erich Hess hat daher zum jetzigen Zeitpunkt politisch keine Chance und ist kontraproduktiv. Zudem kann Rechtsüberholen zu sehr gefährlichen Situationen führen.»
Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen – eine Frage der Spur. Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Erlaubt soll also sein, dass man auf der rechten Spur schneller fahren darf als auf der linken – und zwar nicht nur, wenn dort langsamerer Kolonnenverkehr herrscht. Wer aber bereits auf der linken Überholspur fährt, nach rechts ausschert, überholt und wieder nach links einschwenkt, macht sich strafbar. Das gilt heute, und das wird auch weiterhin gelten.
Allerdings sind die Übergänge fliessend: Ab wann wird aus verbotenem Überholen ein erlaubtes Vorbeifahren? Nach mehr als 30 Sekunden? Oder mehr als drei Fahrzeugen? Klarheit soll die Änderung der Verkehrsverordnung bringen, die voraussichtlich im Oktober in die Vernehmlassung geht.
Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen – eine Frage der Spur. Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Erlaubt soll also sein, dass man auf der rechten Spur schneller fahren darf als auf der linken – und zwar nicht nur, wenn dort langsamerer Kolonnenverkehr herrscht. Wer aber bereits auf der linken Überholspur fährt, nach rechts ausschert, überholt und wieder nach links einschwenkt, macht sich strafbar. Das gilt heute, und das wird auch weiterhin gelten.
Allerdings sind die Übergänge fliessend: Ab wann wird aus verbotenem Überholen ein erlaubtes Vorbeifahren? Nach mehr als 30 Sekunden? Oder mehr als drei Fahrzeugen? Klarheit soll die Änderung der Verkehrsverordnung bringen, die voraussichtlich im Oktober in die Vernehmlassung geht.
Hess hingegen glaubt nicht, dass das Risiko auf der Strasse steigt. «Wenn überhaupt etwas gefährlich wäre, dann wäre das ja bereits das Rechtsvorbeifahren», erklärt er. «Wenn jemand weiter vorne nach links blinkt und die Spur wechselt, besteht allein deswegen doch keine zusätzliche Gefährdung. Wichtig ist natürlich, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden.»
Rechtsüberholen später legalisieren?
Doch weshalb das Rechtsüberholverbot nicht gleich ganz abschaffen? «Jetzt müssen wir zuerst einmal schauen, ob sich das Rechtsvorbeifahren auf den Schweizer Strassen bewährt», so Hess. «Gibt es keine Probleme, kann das Rechtsüberholen in einem späteren Schritt legalisiert werden. In anderen Ländern funktioniert das wunderbar – ohne mehr Unfälle.»