SVP-Imark blitzt mit Forderung wegen Klimaproteste ab
Nationalrat will Bundesplatz nicht kaufen

SVP-Nationalrat Christian Imark wollte, dass künftig der Bund auf dem Bundesplatz für Recht und Ordnung sorgt. Doch die Forderung nach einer Enteignung der Stadt Bern ist im Nationalrat chancenlos.
Publiziert: 15.04.2024 um 18:05 Uhr
|
Aktualisiert: 16.04.2024 um 08:04 Uhr
1/5
Klimaaktivistinnen und -aktivisten besetzten im September 2020 den Bundesplatz.
Foto: keystone-sda.ch

Der Bundesplatz soll weiterhin der Stadt Bern gehören. Der Nationalrat hat in der Sondersession am Montag den Vorschlag abgeschmettert, den Platz vor dem Bundeshaus zum Staatseigentum zu machen. 

Hintergrund der Forderung waren Klimaproteste im Herbst 2020. Aktivistinnen und Aktivisten hatten auf dem Platz campiert, während im Parlamentsgebäude National- und Ständerat tagten. Die Stadt Bern schaute zu, obwohl Demos auf dem Platz während Sessionen eigentlich verboten sind.

«Der Bundesplatz gehört allen»

SVP-Nationalrat Christian Imark (42) lupfte es den Hut. Der Solothurner verlangte, dass der Bund Verhandlungen mit der Stadt Bern aufnimmt, um den Bundesplatz zu kaufen. Der Bund sollte zudem für eine für alle Seiten faire und politisch ausgewogene Regelung für die Benutzung des Platzes sorgen. Doch die Mehrheit des Nationalrats will davon nichts wissen. Mit 123 zu 63 Stimmen der SVP wurde der Vorstoss bachab geschickt. 

Es gehe ihm um die Sicherheit der Ratsmitglieder und um einen ungestörten Betrieb im Parlamentsgebäude, argumentierte Imark im Nationalrat. «Der Bundesplatz gehört allen, und der Bund sollte die Spielregeln festlegen, die für alle gelten.» Der Bund sei in der Verantwortung.

Demos inzwischen auch während Sessionen erlaubt

Die Stadt habe im Oktober 2021 die Regeln für die Benutzung des Platzes vor dem Parlamentsgebäude geändert. Kundgebungen seien neu auch während Sessionen zugelassen, Anlass für die Änderung sei ausgerechnet die unbewilligte Besetzung des Platzes im Herbst 2020 gewesen.

Bereits der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen. Aus privatrechtlicher Sicht wäre ein Besitzerwechsel zwar möglich, schreibt er. Aber die öffentlich-rechtliche Grundlage dafür fehle. Stadt und Kanton Bern dürften kein Interesse haben, eine solche zu schaffen, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. (SDA/lha)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?