SVP-Hardlinerin Verena Herzog will legales CBD-Gras verbieten
«Diese CBD-Industrie verharmlost Drogenkonsum»

Der süsse, grüne Dunst soll illegal werden: SVP-Nationalrätin Verena Herzog will die THC-Obergrenze nach unten setzen und so das gesetzeskonforme Kiffen verbieten. Mit ihr im No-CBD-Boot: FDP-Wasserfallen und CVP-Humbel.
Publiziert: 19.12.2017 um 09:07 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 23:05 Uhr
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Kämpft gegen das legale Kiffen: SVP-Nationalrätin Verena Herzog (TG).
Foto: 50 Patrick Luethy
Cinzia Venafro

Kiffen? Das kann man in der Schweiz völlig legal. Das Gras ist zwar sehr, sehr schwach – alles Grüne unter einem Prozent THC-Gehalt ist gesetzlich erlaubt – aber riechen und schmecken tun die grünen Blüten genauso wie das illegale Gewächs. Und der Markt floriert – neue Produzenten gründeten 2017 schneller neue Firmen, als ihre Stecklinge Blüten trugen.

Jetzt formiert sich unter der Bundeshauskuppel eine Allianz gegen das legale Gras. Angeführt von SVP-Drogenhardlinerin Verena Herzog (TG, 61) – auch bekannt als «No-Drugs-Herzog» – verlangen Nationalräte, den CBD-Markt auszutrocknen. Fertig mit Hanfzigaretten an der Coop-Kasse, fertig mit Blütendöschen an jedem Kiosk, fertig mit Gratis-Hanfkuchen für alle, so wie am Sonntag am HB Zürich. Auffallend: Neben SVP-Grössen wie Albert Rösti (50, BE) und Heinz Brand (62, GR) stützen mit Doris Fiala (60, ZH) und Christian Wasserfallen (36) auch gewichtige FDP-Stimmen sowie mit Marco Romano (35, TI) und Ruth Humbel (60, AG) ebensolche aus der CVP das CBD-Verbot.

Herzog: «Dass eine CBD-Zigarette nicht psychoaktiv wirken soll, ist ein fadenscheiniges Argument.» Ihre Logik: Wenn jemand beispielsweise fünf Stück rauche, «wird er vermutlich auch benebelt sein». Deshalb sei das Hauptargument der CBD-Befürworter nichtig.

Schweiz soll THC-Grenze ans Ausland anpassen

Die in der Schweiz geltende Grenze von einem Prozent THC-Gehalt schaffe darum Probleme, die nur mit einer Angleichung an eine THC-Obergrenze von 0,2 Prozent (wie im umliegenden europäischen Ausland) gelöst werden könne, argumentiert die Thurgauerin. Die geltende Regelung ermögliche zu viele Schlupflöcher und auch aus Polizeikreisen gebe es Kritik. Da legal oder illegal von Auge und Nase nicht unterschieden werden könnte, würden Kontrollen fast unmöglich, so Herzog.

Zudem seien die Widersprüchlichkeiten bei der Verkehrssicherheit am auffälligsten. Schliesslich würde vom Fahren unter CBD abgeraten, die Armee hat kürzlich ein Verbot ausgesprochen. «Dies zeigt, dass das heutige Regime mit einem hohen Schwellenwert nicht funktioniert», so Herzog. Sie führe «zu einer bewussten Verwischung der Grenzen zwischen legal und illegal, zwischen nicht schädlich und schädlich respektive gefährlich».

CBD würde zum Kiffen verführen, ist Herzog überzeugt

Herzog ist überzeugt: Dank CBD würden Leute Hanf konsumieren, die das
früher nicht getan hätten. «Mir geht es vor allem um den Jugendschutz. Diese florierende CBD-Industrie verharmlost Drogenkonsum.»

Ein Dorn im Auge von Herzog (bei diesem Punkt fehlt ihr aber die Unterstützung der CVP und FDP) ist zudem die Werbung für CBD. «Mit Fabelfiguren und knallbunten Verpackungen wird für CBD-Zigaretten geworben. Durch die attraktive, die Kinder und Jugend ansprechende Werbung werden diese für
Suchtmittel angeworben. Das ist unverantwortlich und zu unterbinden», sagt sie. Die Motive würden zur «Bagatellisierung einer weichen Droge» führen. Per Interpellation will Herzog deshalb vom Bundesrat wissen, was er unternehme, um bei «Werbung für Suchtmittel, den Kinder- und Jugendschutz gewährleisten zu können.»

Kein SVP-Vorhaben, ohne dass eine Klausel für die Bauern eingebaut wird. Schweizer Hanfbauern dürften weiterhin zu legalen Zwecken Hanf anbauen, heisst es im Vorstosstext. Pikant: «Für die Kosten für die Überprüfung des THC-Wertes muss der Hersteller aufkommen», so Herzog.

Jetzt weibelt die Drogen-Hardlinerin für noch mehr Unterstützung im Parlament. Findet sie eine Mehrheit, erleben die vielen neuen Graszüchter wohl bald ihr grünes Wunder.

Das legale und das illegale Gras

Dank einer Gesetzesänderung von 2011 kann man heute in der Schweiz legal kiffen. Damals erhöhte der Bund die erlaubte THC-Limite für Hanfpflanzen von 0,3 auf 1,0 Prozent. So wurde es möglich, Produkte aus legalem CBD-Hanf zu entwickeln. Salonfähig wurde dieser im August 2016 mit der Bewilligung für dessen Anbau und Verkauf. CBD ist ebenfalls ein Cannabinoid, jedoch im Unterschied zu THC nicht psychoaktiv. Es macht müde und entspannt, berauscht aber nicht. Die Produkte auf dem Markt enthalten also sehr wenig THC, aber viel CBD.

Dank einer Gesetzesänderung von 2011 kann man heute in der Schweiz legal kiffen. Damals erhöhte der Bund die erlaubte THC-Limite für Hanfpflanzen von 0,3 auf 1,0 Prozent. So wurde es möglich, Produkte aus legalem CBD-Hanf zu entwickeln. Salonfähig wurde dieser im August 2016 mit der Bewilligung für dessen Anbau und Verkauf. CBD ist ebenfalls ein Cannabinoid, jedoch im Unterschied zu THC nicht psychoaktiv. Es macht müde und entspannt, berauscht aber nicht. Die Produkte auf dem Markt enthalten also sehr wenig THC, aber viel CBD.

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