In Sachen Asyl macht dem Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr keiner so rasch was vor. Seit Jahren weist er auf Missstände hin, prangert Verfahren an. Seine Frau Ursula ist SVP-Gemeindepräsidentin von Eglisau und amtete bis vor kurzem als Richterin am Bezirksgericht in Bülach.
Und doch findet ein Züricher Staatsanwalt nun: Die beiden konnten nicht wissen, dass es verboten war, Asylsuchende zu beschäfitgen! Er stellt die Strafverfahren gegen die Fehrs sowie dreizehn weitere Beschuldigte wegen illegaler Beschäftigung einer serbischen Asylsuchenden als Putzfrau ein.
«Die Staatsanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen die insgesamt fünfzehn Beschuldigten dieser Tage eingestellt», sagt der für den Fall verantwortliche Staatsanwalt der «NZZ am Sonntag».
Und: «Aufgrund der Aussagen aller Beteiligten ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die Beschuldigten weder vorsätzlich noch eventualvorsätzlich gegen das Ausländergesetz verstossen haben. Zur fraglichen Zeit war aber nur die vorsätzliche Beschäftigung von Ausländern und Ausländerinnen ohne nötige Bewilligungen strafbar.»
Das heisst: Das Ehepaar Fehr und die anderen Beschuldigten gehen straffrei aus, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht wussten, dass die Beschäftigung der Asylsuchenden verboten ist.
Hans und Ursula Fehr waren allerdings nicht nur Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, sondern auch solche gegen das AHV-Gesetz vorgeworfen worden. Der Grund: Im Gegensatz zu den übrigen Beschuldigten hatten sie keine Sozialabgaben für die Putzfrau bezahlt.
Aber auch die anfänglich nicht bezahlten Sozialabgaben haben für die Fehrs keine strafrechtlichen Folgen. «Aufgrund von verschiedenen Aussagen ist die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass die beiden Beschuldigten nicht gegen das AHV-Gesetz verstossen haben», sagt der Staatsanwalt.
«Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Beschuldigten gar kein Arbeitsverhältnis mit der Putzfrau eingegangen sind. Es ging nur um einzelne Aufträge des Ehepaars an die Putzfrau sowie um unentgeltliche Hilfeleistungen von dieser.» (rsn)