Topdiplomat Tim Guldimann (64) nimmt den Zuwanderungsartikel ins Visier! Im BLICK skizziert der Schweizer Botschafter in Deutschland, wie der vom Volk letztes Jahr knapp gutgeheissene Verfassungsartikel «rechtzeitig vor dem Februar 2017 ersetzt werden könnte».
Laut Guldimann – noch bis Ende Monat im Amt – sei die EU zu keinen Zugeständnissen bei der Personenfreizügigkeit bereit. «Wenn wir den Bruch mit der EU vermeiden wollen, müssen wir die Zuwanderung eindämmen, ohne die Freizügigkeit aufzuheben», sagt Guldimann.
Die müsse über innenpolitiche Massnahmen geschehen. Beim Verhältnis zur EU plädiert er für eine «umfassende Lösung» , welche auch die institutionellen Probleme beinhalte. Eine weitere Abstimmung hält Guldimann für unausweichlich.
«Eine Schlaumeierübung»
Guldimann bringt mit seinen Aussagen die SVP auf die Palme. «Das geht gar nicht. Als Botschafter hat er die offizielle Schweiz zu vertreten und nicht über die Aushebelung des Volksauftrages über den Zuwanderungsartikel zu fabulieren», sagt SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz zu Blick.ch.
Allerdings verwundere ihn mittlerweile nichts mehr, so Amstutz. «Guldimann reiht sich nahtlos in die Schlaumeierübung von Aussenminister Burkhalter, der Linken, der Halblinken und neuerdings auch der FDP ein, welche mit einer neuen Abstimmung den Volksentscheid zur Begrenzung der Massenzuwanderung kippen wollen.»
Anbindung an die EU
Guldimanns Vorschlag bedeute schlussendlich eine Anbindung an die EU samt automatischer Übernahme von EU-Recht und EU-Gerichten, ist sich Amstutz sicher. «Anbinden will man nur das, was man auch irgendwohin führen will – und SP-Mann Guldimann will im Gleichschritt mit den Verliererparteien vom 9. Februar 2014 die Schweiz in die EU führen.»
Eine weitere Abstimmung sei unnötig, betont Amstutz – und fügt an: « Und wenn auch – das Schweizervolk wird sich nach den Fehltritten mit Schengen-Dublin und Personenfreizügigkeit kein weiteres Mal von der EU über den Tisch ziehen lassen.»
Kontingente ab vier Monaten Aufenthalt
Amstutz und seine Kollegen präsentierten heute auch ihren Umsetzungsvorschlag für den Zuwanderungsartikel. Dabei plädiert die SVP für Kontingente für Aufenthalte ab vier Monaten und den Inländervorrang. Den Familiennachzug will sie gezielt einschränken. Und auch bei den Grenzgängern will die SVP die Zügel anziehen.
Doch werden die Bilateralen I damit nicht hinfällig? «Das Volk hat am 9. Februar 2014 die Personenfreizügigkeit in der heutigen Form gekündigt – Punkt!», sagt Amstutz. Wolle die EU die Bilateralen I als Ganzes künden, müssten alle EU-Länder zustimmen. «Und einige davon haben an einer solchen Kündigung so wenig Interesse wie die Schweiz.»