Solllen Detektive IV-Bezüger überwachen dürfen? Ja, sagte das Stimmvolk Ende November.
Jetzt hat die Suva die neusten Zahlen veröffentlicht, die zeigen, was die Versicherer so aufdecken. Dafür hat die Suva von den knapp 240'000 Fällen, bei denen ein Taggeld ausbezahlt wurde, 1727 Verdachtsfälle untersucht. Auffallend: Das waren über ein Drittel mehr als im Vorjahr!
407 Fälle des Missbrauchs überführt
86 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle seien noch im selben Jahr erledigt worden. Die Zahl der bearbeiteten wie der abgeschlossenen Fälle mit bestätigtem Verdacht sei in den letzten Jahren sukzessive angestiegen. So habe die Suva 2018 bei insgesamt 407 Fällen Leistungszahlungen eingestellt oder bereits erfolgte Zahlungen zurückgefordert. Im Vorjahr seien es 251 Fälle gewesen.
Die durchschnittlich Einsparung pro Fall habe im vergangenen Jahr 42'500 Franken betragen gegenüber 49'800 Franken 2017. Seit Einführung der Missbrauchsbekämpfung im Jahr 2007 hätten über 164 Millionen Franken gespart werden können, schreibt die Suva.
Suva betont: IV-Detektive können dank Observationsgesetz Missbrauch verhindern
Mit dem wieder ermöglichten Einsatz von Detektiven nach der Annahme des Observationsgesetzes im letzten Jahr könne im laufenden Jahr zusätzlich verhindert werden, dass auf Kosten der grossen Mehrheit ehrlicher Prämienzahler Millionen Franken für ungerechtfertigte Leistungen bezahlt würden.
Die Suva achte darauf, dass das Solidaritätsprinzip nicht verletzt werde. Ebenso will sie den Schutz der Privatsphäre ihrer Versicherten sehr ernst nehmen und Observationen bei der Missbrauchsbekämpfung nur als letztes Mittel und bei begründetem Anfangsverdacht einsetzen, wie sie festhält.
Die Spezialistinnen und Spezialisten der Suva würden jeden Hinweis auf möglichen Versicherungsmissbrauch überprüfen. Solche Hinweise ergäben sich aus Unstimmigkeiten in den Akten oder kämen von Suva-Agenturen, anderen Versicherten, Behörden und aus der Bevölkerung. (SDA/vfc)