Superprovisorische Verfügung
Gericht verbietet Luzerner SVP-Versammlung

Das ist aussergewöhnlich: Die SVP Stadt Luzern darf ihre Parteiversammlung vom Mittwochabend nicht durchführen. Das hat das Bezirksgericht mit einer superprovisorischen Verfügung entschieden. Grund dafür ist ein parteiinterner Knatsch.
Publiziert: 13.11.2024 um 10:16 Uhr
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Aktualisiert: 13.11.2024 um 11:02 Uhr
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Dieter Haller, abgetretener Präsident der SVP Stadt Luzern, soll sich 25'000 Franken vom Partei- auf sein Privatkonto überwiesen und erst Tage später wieder zurückgezahlt haben.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Versammlung der SVP Luzern wegen Gerichtsbeschluss abgesagt
  • Interner Streit um Parteiausschluss und Datenschutzverletzung
  • Dieter Haller überwies 25'000 Franken auf eigenes Konto
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Eigentlich hätte die SVP Stadt Luzern am Mittwochabend von ihren Mitgliedern ihren neuen Präsidenten wählen lassen wollen. Eigentlich. Denn die Mitgliederversammlung darf nicht stattfinden. Das hat das Bezirksgericht Luzern entschieden – mit superprovisorischer Verfügung.

Hintergrund ist ein interner Streit, der die SVP Stadt Luzern seit Monaten auf Trab hält. Dabei geht es um 25'000 Franken. Der abtretende Präsident der SVP-Stadtpartei, Dieter Haller, soll sich die Summe im Juli 2023 eigenmächtig vom Partei- auf sein Privatkonto überwiesen haben. Erst auf Druck des Kassiers sei einige Tage später die Rücküberweisung erfolgt. Publik gemacht hatte den Fall alt Grossstadtrat Yves Holenweger – und sich so mit der Parteispitze angelegt.

Heftiges Ringen um Parteiausschluss

Daraufhin wollte die Parteileitung Holenweger aus der Partei ausschliessen. Er habe der Partei geschadet und in mindestens einem Fall den Datenschutz verletzt, argumentierte sie. Dagegen wehrte sich Holenweger mittels Rekurs und wies dabei auf formale Fehler hin.

So habe die SVP-Spitze Mitte Oktober den Ausschluss vorerst widerrufen und die Einleitung eines neuen Verfahrens angekündigt. Im entsprechenden Schreiben werde betont, dass dieser Schritt aus rein formellen Gründe erfolge. Offenbar wollte die Parteileitung den Ausschluss noch einmal von vorne aufrollen. Daher sei Holenwegers Rekurs gegen seinen eigenen Ausschluss für die geplante Mitgliederversammlung auch nicht traktandiert worden.

Statuarische Rechte verletzt

Ein folgenschwerer Fehler: Das Bezirksgericht kommt zum Schluss, dass der Ausschluss hätte traktandiert werden müssen. Denn mit dem Rekurs sei es nicht mehr an der Parteileitung, das Geschäft zu beurteilen, sondern an der Mitgliederversammlung. Der Parteivorstand sei «nicht mehr zuständig, den Ausschliessungsentscheid zu widerrufen und als gegenstandslos abzuschreiben, zumal er von der Ausschliessung nicht definitiv absieht».

Gleichzeitig habe Holenweger diverse Anträge gestellt, die ebenfalls nicht traktandiert wurden. Auch das wäre fällig gewesen, da er noch SVP-Mitglied ist. Bei den Anträgen wäre es etwa um eine Diskussion über die finanziellen Vorgänge in der Partei gegangen. Mit der Nichtbeachtung seien die statuarischen Rechte Holenwegers verletzt worden.

Mit dem Versammlungsverbot bleibt die Stadtluzerner SVP vorerst auch ohne neuen Präsidenten. Dieter Haller war nach dem Wirbel um die umstrittene Zahlung zurückgetreten. Laut dem superprovisorischen Entscheid droht der Partei eine Busse, sollte die Versammlung trotzdem durchgeführt werden.

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