Subventions-Bschiss bei Postauto
Fedpol verhängt Geldstrafen gegen 7 Ex-Mitarbeiter

Endlich! Der Postauto-Bschiss hat Folgen. Fünf frühere Mitarbeitende des gelben Riesen haben aus Sicht des Fedpols Subventionen erschlichen und zwei diesen Betrug nicht verhindert.
Publiziert: 18.03.2024 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2024 um 16:20 Uhr
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Strafbescheide in der Postauto-Affäre.
Foto: Keystone
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Pascal TischhauserStv. Politikchef

Das Bundesamt für Polizei, kurz Fedpol, verhängt im grössten Subventionsskandal der Schweizer Geschichte Strafbescheide gegen sieben ehemalige Mitarbeitende von Post und Postauto. Sie haben sich aus Sicht der Bundesermittler des Leistungsbetrugs von Postauto schuldig gemacht – oder diesen zumindest nicht verhindert.

Konkret straft das Fedpol in der Postauto-Affäre fünf Personen wegen Leistungsbetruges und zwei Personen wegen Unterlassung zur Verhinderung des Leistungsbetruges ab. Die Strafen teilen sich in bedingte Geldstrafen zwischen 56'000 und 420'000 Franken sowie unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12'000 und 60'000 Franken. Für eine Gefängnisstrafe seien die Voraussetzungen nicht gegeben, so die Behörde.

Noch nicht rechtskräftig

Keiner der Strafbescheide ist derzeit jedoch rechtskräftig. Die betroffenen Personen können gegen die Bescheide Einsprache erheben. Doch das fürs Verwaltungsstrafverfahren zuständige Fedpol wird auch für die Einsprachen zuständig sein.

Die Post-Tochter Postauto hatte über viele Jahre hinweg im Regionalverkehr zu hohe Subventionen eingesackt. Nach Auffliegen des Skandals hatte der gelbe Riese mehr als 200 Millionen Franken an zu viel eingenommenen Subventionen an die öffentliche Hand zurückzahlen müssen.

Auch andere ÖV-Betriebe tricksten

Seit das Bundesamt für Verkehr den Skandal im Februar 2018 öffentlich gemacht hatte, waren in der ÖV-Branche immer wieder Stimmen laut geworden, die die Machenschaften bei Postauto relativieren. Zumal sich das Verwaltungsstrafverfahren lange hinzog.

Derweil flog auf, dass mehrere weitere ÖV-Betriebe zu hohe Subventionen eingefahren hatten – wenn auch in viel geringerem Ausmass als Postauto.

Verantwortlichkeitsklagen gegen Ex-Kader

Die Post nimmt zu den Strafbescheiden auf Blick-Anfrage wie folgt Stellung: «Wir begrüssen, dass nach langer Zeit ein weiterer Schritt erfolgt.» Auf die Fragen, ob die Post Verantwortlichkeitsklagen gegen Ex-Kader einreichen wird und wie sie sich bei den zurückgehaltenen Boni für diese Personen verhält, sagt Konzernsprecherin Jacqueline Bühlmann: Zur Beurteilung, wie die Post mit möglichen Verantwortlichkeitsklagen oder Boni umgehe, brauche sie hinreichende Orientierung aus dem Verwaltungsstrafverfahren. «Das wird erst auf Basis von rechtskräftigen Verfügungen möglich sein.»

Anders gesagt: Sind die Strafbescheide dereinst rechtskräftig, könnte der Staatskonzern gegen die gebüssten Ex-Kader Verantwortlichkeitsklagen anstreben und ihre Boni definitiv streichen wollen. 



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