Das Forum für Aussenpolitik (foraus) hat in einer Studie mögliche staatspolitische und aussenpolitische Konsequenzen der SVP-Selbstbestimmungsinitiative (SBI) aufgezeigt. Das Voksbegehren kommt am 25. November zur Abstimmung. Getreu nach dem Motto «Nach mir die Sintflut» stelle die Initiative weit mehr als einen symbolischen Schlag gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dar.
Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass die Initiative die Relevanz des Völkerrechts für die Schweiz vollständig ausklammere und eine massive Rechtsunsicherheit schaffe. In absehbarer Zeit könne sie zur Kündigung der EMRK und damit zum Austritt der Schweiz aus dem Europarat führen.
Das foraus-Diskussionspapier wurde am Mittwoch den Medien vorgestellt. Die Lancierung des Diskussionspapiers wurde parteiübergreifend von Vertreterinnen der FDP, CVP, SP, BDP, GP und der GLP unterstützt.
Bilaterale arg gefährdet
Die Initianten nehmen eine Kündigung der EMRK denn auch explizit in Kauf, heisst es weiter. Darüber hinaus drohe bei einer Annahme der SBI die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und damit der Bruch der bilateralen Beziehungen mit der EU.
Schliesslich gefährde die SBI die Mitgliedschaft der Schweiz in der Welthandelsorganisation WTO, den Bestand der Schweizer Freihandelsabkommen und damit den gesamten Aussenhandel der Schweizer Wirtschaft. Dies seien nur die prominentesten Beispiele für die Folgen der SBI.
Handschellen und Imageschaden
Aussenpolitisch hätte die Annahme unter anderem vor allem folgende, schwerwiegende Konsequenzen: Handschellen für die Schweizer Diplomatie sowie eine teure Rechnung für die Schweiz, weil mit der SBI einhergehende institutionalisierte Vertragsbrüche kostspielige Gegenmassnahmen anderer Staaten zur Konsequenz hätten.
Auch eine Schwächung der Souveränität wäre die Folge, weil die SVP-Initiative die Fähigkeit der Schweiz zur Interessenwahrung nach aussen und zur internationalen Zusammenarbeit mit gleichen und unabhängigen Staaten beschränke sowie ihren Ruf als verlässliche Vertragspartnerin in Frage stelle. Der einzigartige Ruf der Schweiz werde mit dem Volksbegehren beschädigt, wodurch wichtige internationale Kontakte und die damit verbundenen diplomatischen Vorteile für die Schweiz verloren gehen würden.
Staatsgewalten eingeschränkt
Staatspolitisch sei unter anderem mit der Einschränkung der drei Staatsgewalten zu rechnen. Die SBI verunmögliche es dem Bundesrat, im Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht diplomatische Kompromisse zu finden. Auch werde das Parlament daran gehindert, Gesetze unter Einbezug aller Faktoren und im Gesamtinteresse des Landes zu erlassen. Dem Bundesgericht werde verboten, differenziert Recht zu sprechen.
Es müsse auch mit einer langwierigen Umsetzung von Volksinitiativen gerechnet werden, die zu einer schädlichen Rechtsunsicherheit für Gesellschaft und Wirtschaft führen. Auch sei der Ressourcenaufwand der Verwaltung nicht abschätzbar.
Viel Gegenwind
Das Begehren mit dem Titel «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» will, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat - zwingende Bestimmungen wie das Folterverbot vorbehalten.
Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, müssten neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden. Volksinitiativen würden umgesetzt, auch wenn sie gegen internationales Recht verstossen. Im Nationalrat sagten alle Fraktionen ausser der SVP Nein zur Initiative; der Ständerat lehnte sie mit 36 zu 6 Stimmen ab. (SDA/duc)